Guter Versicherungsschutz für mehr Verantwortung

Beim gestrigen Online-Forum „Impfen in der Apotheke – Was beim Versicherungsschutz zu beachten ist“ sprachen Versicherungsmakler Steffen Benecke und Rechtsanwalt Jascha Arif mit approbierten Apothekerinnen und Apothekern über Stolperfallen und Erfahrungen zum Rechtsschutz bei Modellprojekten zur Grippeschutzimpfung. Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein, berichtete von ersten Erfahrungen.

Präsenzveranstaltungen durch Online-Meetings zu ersetzen, ist für die meisten Menschen spätestens seit diesem Jahr keine Neuheit mehr. So luden gestern auch Rechtsanwalt Jascha Arif und Versicherungsmakler Steffen Benecke zu einer Gesprächsrunde über die Plattform Zoom, um sich mit Approbierten über Stolperfallen beim Versicherungsschutz bei Grippeschutzimpfungen in der Apotheke auszutauschen. Am Donnerstagabend um 19 Uhr startete das offene Forum, dem sich zwischenzeitlich über 40 Teilnehmer zuschalteten.

Während Arif zu diesem Thema für einen Beitrag in der Apotheker Zeitung recherchiert hatte, sei ihm bewusst geworden, welche Sprengkraft in dem Thema steckt und wie sehr manche rechtliche Fragen übersehen wurden. Doch er betont auch: „Wir diskutieren hier über höchst unwahrscheinliche Fälle, die hoffentlich bei keinem Apotheker eintreten werden. Aber eben in solchen Fällen verlassen wir uns auf unsere Versicherung.“ Daher organisierte er zusammen mit Steffen Benecke die digitale Gesprächsrunde.

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Zur Frage, ob bei Grippeschutzimpfungen der Versicherungsschutz greife, betonte Arif, dass er keine pauschalen Antworten geben könne, da sich Policen verschiedener Versicherungsanbieter stark voneinander unterscheiden. Während die einen Anbieter alle Tätigkeiten in der Apotheke versichern, formulieren andere Anbieter explizit die versicherten Tätigkeiten aus. In diesem Fall sei eine genaue Abstimmung mit dem Versicherer angezeigt, da bisher nur ein kleiner Teil der Apotheken impfen und dieses Angebot für viele Versicherungen noch nicht bekannt ist. Ausgerechnet die Allianz SE, Deutschlands größter Versicherer, sei für Apotheken besonders negativ aufgefallen. Diese würden für jeden Approbierten, der in der Apotheke impfen darf, einen Zuschlag von 833€ verlangen – was die zuvor verlangten Versicherungskosten in der Regel vervielfachen würde.

Einen neuralgischen Punkt sieht Arif auch darin, dass es nicht möglich ist, sich gegen Infektionen von Patienten in der Apotheke absichern zu lassen, beispielsweise im Fall einer COVID-19-Erkrankung. Im Falle einer Klage würde die Beweislastumkehr gelten, sodass ein Apotheker nachweisen müsste, bei der Impfung alle notwendigen Hygienevorschriften eingehalten zu haben.

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