Lieferengpässe: Wer zahlt für Vorratsausweitung?

Die Unzufriedenheit mit dem Kabinettsentwurf zum Lieferengpass-Gesetz ist groß. Am morgigen Freitag will der Bundesrat sich damit beschäftigen, Vorschläge seines Gesundheitsausschusses liegen auf dem Tisch. Bayern und Nordrhein-Westfalen wagen nun einen weiteren Vorstoß und fordern eine Aufstockung des Vorrats an bestimmten Medikamenten. Eine Vergütung soll es geben – doch wie die Kosten verteilt werden sollen, bleibt offen.

Bayern und Nordrhein-Westfalen haben einen gemeinsamen Antrag anlässlich der Beratungen zum Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) im Bundesrat am morgigen Freitag eingereicht. Wie am Donnerstag bekannt wurde, solle geprüft werden, ob als „kurzfristig greifende Lösung“ der Vorrat an „versorgungsrelevanten Arzneimitteln im Regelsystem auf allen Handelsstufen, insbesondere beim pharmazeutischen Großhandel“ ausgebaut werden könne. Ziel sei die Überbrückung oder Verschiebung zukünftiger Engpässe. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass dabei „eine kostendeckende und auskömmliche Vergütung, unter anderem von Beschaffung, Lagerhaltung und soweit erforderlich Lagerumwälzung“ angedacht ist.

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Bayern und Nordrhein-Westfalen begründeten den Antrag damit, dass die derzeit vom ALBVVG vorgesehenen Maßnahmen „allenfalls mittel- bis langfristig“ griffen und „zu keiner kurzfristigen Entspannung der Lage“ führten. Dabei sei die Versorgungslage gegenwärtig bei zahlreichen Arzneimitteln angespannt und es dürfe zudem befürchtet werden, dass dies auch im kommenden Herbst und Winter fortbestehen werde. Die beiden Bundesländer gehen davon aus, dass die derzeitigen Bestimmungen zur Bevorratung von Arzneimitteln „nicht mehr ausreichend“ seien. Durch die Aufstockung könnten „lokale Unterversorgungen effektiv aufgefangen werden“.

Wer zahlt?

Aber wer trägt am Ende die Kosten für die erweiterte Lagerung? In der Begründung zum Antrag schreiben die Länder, Apotheken und Großhändler dürften diese wegen „der ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage, der Inflation sowie den hohen Energiepreisen“ nicht allein tragen müssen – was doch etwas anders klingt als im allgemeinen Teil, wo von einer „kostendeckenden und auskömmlichen Vergütung“ die Rede ist. Genauer jedenfalls wollen sich Bayern und Nordrhein-Westfalen in der Sache nicht festlegen. Es heißt lediglich, dass die „Übernahme der Kosten zwischen den Akteuren im Arzneimittel- und Apothekenwesen, der GKV und dem Bund abzustimmen“ sei.

Gesundheitsausschuss empfiehlt das Aus für die Präqualifizierung

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte bereits Ende April Empfehlungen für die Stellungnahme des Bundesrats zum ALBVVG formuliert. Aus Nordrhein-Westfalen kam beispielsweise der Vorstoß, die Abgabe von apothekenüblichen Hilfsmitteln für Apotheken nicht mehr an eine Präqualifizierung zu binden. Aber auch bezüglich Nullretaxationen und einer besseren Vergütung für Apotheken gab es Vorschläge – die ABDA begrüßte dies damals und riet den Bundestagsabgeordneten sich diese genau anzuschauen.


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