Anträge: Sensibilisierung für Arzneimittelwerbung

Auf dem Deutschen Apothekertag 2023 in Düsseldorf wurden verschiedene Anträge angenommen, die den Gesetzgeber zum Nachschärfen bei Arzneimittelwerbung auffordern. Ins Visier genommen werden sollen dabei unter anderem neue Formen der Werbung durch Influencer in den sozialen Medien.

Mehrere Anträge auf dem Deutschen Apothekertag 2023 in Düsseldorf beschäftigten sich mit dem Thema Werbung. Die Landesapothekerkammer Hessen wollte mit einem Antrag vor allem Influencer und die sozialen Medien ins Visier nehmen. Der Gesetzgeber solle aufgefordert werden, „die gesetzlichen Regelungen an die heutigen modernen Werbeformate anzupassen, sodass das Arzneimittel eine Ware besonderer Art bleibt und nicht weiter bagatellisiert wird“.

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Es gehe vor allem auch um junge Menschen, die dieser Werbung ausgesetzt seien, betonten die Antragsteller in der Debatte. Aus Arzneimitteln würde Lifestyle-Gegenstände in einer „Scheinwelt“. Nicht vergessen dürfe man, dass diese Werbung einer ganzen Generation eine Haltung zu Arzneimitteln vermittle. Nicht zuletzt würde der Off-Laber-Gebrauch von Mitteln zu Lieferengpässen führen.

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening bedankte sich ausdrücklich für den Antrag. „Alle Arzneimittel gehören in unsere Hand und alle Arzneimittel müssen geschützt werden“, sagte sie in der Debatte.

Gesundheitsbezogene Angaben im Netz

Auch die beiden folgenden Anträge drehten sich um Werbung und machten deutlich, dass es hier eine verstärkte Sensibilisierung innerhalb der Apothekerschaft gibt. Die Apothekerkammer Nordrhein wollte den Gesetzgeber auffordern, „ein Verfahren zu entwickeln, mit dem Internetseiten mit gesundheitsbezogenen Angeboten, die gegen geltendes Recht verstoßen, durch einen entsprechenden Antrag gesperrt werden können“.

In der Diskussion stellte sich heraus, dass auf der einen Seite grundsätzlich gefragt wurde, ob man derart zensierend ins Netz eingreifen sollte, wenn keine schweren Straftaten vorliegen. Auf der anderen Seite wurde hervorgehoben, dass, selbst wenn es an dieser Stelle nicht möglich sein sollte, schnell rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Umsetzbarkeit trotzdem keine so große Rolle spiele. Bei diesem Antrag gehe es um eine Frage der Haltung. Er wurde letztlich angenommen.

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Auch der Antrag des geschäftsführenden ABDA-Vorstands zu OTC-Rabattwerbung wurde ohne Wortmeldung mit deutlicher Mehrheit durchgewunken. Der Gesetzgeber soll demnach aufgefordert werden, die „heilmittelwerberechtlichen Vorschriften zur Rabatt- und Preiswerbung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel an die unionsrechtlichen Vorgaben gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) anzupassen“.


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