Außerordentliche ABDA-Mitgliederversammlung am 2. Mai

Die ABDA hat für den 2. Mai zu einer außerordentlichenMitgliederversammlung nach Berlin geladen. Anlass ist der Antrag von 16ABDA-Mitgliedsorganisationen, diesen Termin anzuberaumen. Sie wollen die anstehende ABDA-Stellungnahme zum Referententwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Stärkung derVor-Ort-Apotheken erörtern.

Der Antrag von neun Landesapothekerkammern (Bayern, Berlin,Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Westfalen-Lippe und Saarland)und sieben Landesapothekerverbänden (Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen,Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Westfalen-Lippe und Saarland) auf Einberufung eineraußerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung hat Wirkung gezeigt. Am heutigenMittwoch ging die Einladung der ABDA an alle Mitgliedsorganisationen: Am 2. Maium 10:15 Uhr will man sich in Berlin treffen, um die Stellungnahme der ABDA zum Referentenentwurffür das Apotheken-Stärkungsgesetz zu erörtern. Diese Stellungnahme soll demBundesgesundheitsministerium bis zum 7. Mai übermittelt sein – und einigeMitgliedsorganisationen sehen noch erheblichen Gesprächsbedarf.

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Im Fokus ihrer Kritik steht die vomBundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4Arzneimittelgesetz (AMG), der die Preisbindung auf den Arzneimittelversand aus demEU-Ausland überträgt. Die Antragsteller erinnerten daran, dass dieABDA-Mitgliederversammlung sich am 17. Januar 2019 dafür ausgesprochen habe, „dassder nationale Gesetzgeber an seiner Entscheidung festhält, die Verbindlichkeitder Arzneimittelpreisverordnung auch beim Bezug von Arzneimitteln aus demAusland zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung in Deutschlanderforderlich ist“. Dazu seien bei dieser Mitgliederversammlung verschiedeneForderungen aufgestellt worden, die nur bei einer Beibehaltung des § 78 Abs. 1Satz 4 AMG oder einer vergleichbaren Preisregelung zu erfüllen seien. Daraufhinhabe der ABDA-Gesamtvorstand am 28. März den Bundestag und die Bundesregierungaufgefordert, die Gleichpreisigkeit beimVersand an GKV- wie an PKV-Versicherte zu gewährleisten und besagten Satz nichtzu streichen. Dieser Forderung laufe der Referentenentwurf nun „diametralzuwider“. Denn Spahn will den besagten Satz streichen – ganz so wie es dieEU-Kommission wünscht. Die Antragsteller erinnern daran, dass die ABDA-Mitgliederversammlungbeschlossen habe, an ihrer Forderung nach dem Rx-Versandverbot festzuhalten,falls der Gesetzgeber keine Maßnahmen treffe, die die Gleichpreisigkeitsichern.

Nun kommen die Vertreter Mitgliedsorganisationen alsonochmals zusammen, um zu besprechen, wie sie auf den Referentenentwurfreagieren sollen. Bislang hatte sich ABDA-Präsident Friedemann Schmidtgrundsätzlich positiv zu den im Gesetzentwurf angelegten Regelungen geäußert –aber zugleich die Schwachstellen aufgezeigt, an denen noch zu arbeiten sei.Auch für ihn war die Frage, was aus den PKV-Selbstzahlern werden soll, vonbesonderer Wichtigkeit. In einigen Mitgliedsorganisationen fürchtete man jedochoffensichtlich, die ABDA werde die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMGeinfach hinnehmen.

Klarstellung: ABDA will § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG beibehalten

ABDA-Vize-Präsident Mathias Arnold undABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz weisen dies allerdings in einem an die Kammerpräsidenten und Verbandsvorsitzenden von Westfalen-Lippe undNordrhein gerichteten Schreiben vom 15. April zurück. Die Aussage, die ABDA wolledie Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG in der Stellungnahme zum Referentenentwurfnicht thematisieren, sei „falsch“. Arnold habe in einer Videokonferenz vom 11.April erklärt, warum das BMG (nicht die ABDA) diese Passage streichen wolle(Stichwort: Vertragsverletzungsverfahren) und dass das BMG nach seinerEinschätzung von dieser Haltung nicht abrücken werde. Zudem habe Schmitz erläutert,dass die Stellungnahme fordern werde, besagte Regelung zu erhalten – „oder durch eine gleichwertige gesetzliche Regelung ersetztwird, die die Preisbindung für die Privatversicherten und Selbstzahlerwiederherstellt“.

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