Wie viele Apotheken sind für eine ordnungsgemäße Versorgung nötig?

Die Apothekenzahlen sinken seit vielen Jahren. Doch wann bedroht das die Versorgung? An welchen Standorten müssen vielleicht sogar einzelne Apotheken gefördert werden? Das wirft die Frage auf, was eine ordnungsgemäße oder gute Versorgung ist. Einen möglichen Weg zu einer Antwort beschreibt DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der DAZ.

Politiker haben schon vielfach Sympathien für eine mögliche gezielte Förderung versorgungskritischer Apotheken erkennen lassen. Doch eine Definition für die gewünschte Versorgung gibt es bisher nicht. Der Weg dahin erweist sich als schwierig, wie eine Analyse in der aktuellen Ausgabe der DAZ zeigt.

Kriterium in Anlehnung an Rezeptsammelstellen

Einen Anhaltspunkt liefert die Regelung zur Genehmigung von Rezeptsammelstellen in § 24 Abs. 1 ApBetrO. Sie wird üblicherweise so ausgelegt, dass eine Rezeptsammelstelle in einem Ort oder Ortsteil, der sechs Kilometer von der nächsten Apotheke entfernt liegt, eine ordnungsgemäße Versorgung darstellt. Ein Weg der Patienten von sechs oder mehr Kilometern soll also verhindert werden. Damit erscheint eine etablierte Apotheke in einem solchen Abstand von der nächsten Apotheke als gute und erhaltenswerte Versorgung. Im Beitrag werden Argumente angeführt, warum es in dünn besiedelten Gebieten auch mal ein paar Kilometer mehr sein dürfen. Umgekehrt kann in städtischen Gebieten ein deutlich geringerer Abstand angemessen sein. Das wesentliche Kriterium ist offenbar, dass es eine Apotheke in jedem Gebiet gibt, in dem tatsächlich alltägliche Versorgung stattfindet.

Stabiles Versorgungsnetz nötig

Doch die Erreichbarkeit einer Apotheke ist nur eine notwendige, aber noch keine hinreichende Bedingung für eine ordnungsgemäße Versorgung. Außerdem ist ein stabiles Netz von Apotheken wichtig. Es ist nötig, um Sicherheit bei Störungen zu gewährleisten, die freie Wahl der Apotheken mit Leben zu füllen und der Vielfalt der Apothekenlandschaft Rechnung zu tragen. Denn nicht jede Apotheke kann sich auf alles spezialisieren, und es gibt auch Angebote ohne Kontrahierungszwang. In dicht besiedelten städtischen Regionen muss auch beachtet werden, wie viele Patienten eine Apotheke überhaupt versorgen kann. Auf jeden Fall sind dort mehr Apotheken nötig als in ländlichen Regionen, in denen es primär um die Erreichbarkeit einer einzigen Apotheke geht.

Auslegungsspielraum für gute Versorgung

Wie viele Apotheken allerdings in städtischen Bereichen gebraucht werden, lässt sich auf theoretischem Wege angesichts der vielen Einflussfaktoren nicht bestimmen. Da helfen nur empirische Betrachtungen realer Versorgungssituationen. Um solche Erkenntnisse auf andere Standorte übertragen zu können, sind geeignete Maßeinheiten nötig. Im Beitrag in der DAZ werden die Apothekenzahl pro Einwohner und pro Flächeneinheit als Kandidaten für ein solches Maß betrachtet. Beispiele veranschaulichen die Möglichkeiten. Allerdings besteht hier offenbar noch viel Bedarf an Daten für kleinteilige Betrachtungen. Internationale Vergleiche zeigen, wie unterschiedlich die Sichtweisen in verschiedenen Ländern sind. Offenbar gibt es kein hartes, europaweites Kriterium für eine richtige Apothekendichte. Doch das ist auch nicht nötig. 

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Ordnungsgemäße Versorgung – was bedeutet das?

Die Frage nach der „richtigen“ Versorgungsdichte kann durchaus ein Stück weit offenbleiben. Politisches Eingreifen ist nur nötig, wenn Über- oder Unterversorgung drohen. Überversorgung ist für Deutschland nicht zu erkennen, nachdem die Apothekenzahl seit 14 Jahren sinkt. Außerdem wurde erst kürzlich beschrieben, dass offenbar viele Apotheken vor einer Sprungstelle in ihren sprungfixen Kosten liegen. Sie arbeiten daher besonders effizient, aber weiteres Wachstum würde erstmal ihre Kosten erhöhen. Ob hingegen mancherorts Unterversorgung vorliegt, kann nur anhand der angeregten Untersuchungen mit geeigneten Maßstäben überprüft werden. Der Beitrag in der aktuellen DAZ soll dazu Anregungen bieten.

Folgen für ein Strukturhonorar

Für Fälle, in denen Unterversorgung festgestellt wird, bietet sich ein Strukturhonorar an. Allerdings ist ein solches Strukturhonorar auch als Pauschale vorstellbar, wie sie die ABDA nun fordert. Um die möglichen Varianten eines Strukturhonorars wird es demnächst in einem weiteren Beitrag in der DAZ gehen.

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