Passend zu den heutigen Apotheken-Protesten in Ostdeutschland verkündet das Thüringer Gesundheitsministerium, jetzt auch die Niederlassung von Apotheken im ländlichen Raum zu fördern. Bis zu 40.000 Euro können für eine Apothekeninvestition fließen. Bislang gab es diese Förderung nur für Arztpraxen.
„Die flächendeckende und bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung in Thüringen ist ein zentrales Anliegen der Thüringer Landesregierung“ – das erklärt das Thüringer Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Frauen und Familie in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Damit diese Versorgung gesichert bleibt, fördert die Regierung bereits seit einiger Zeit Allgemein- und Facharztpraxen im ländlichen Raum. Doch mittlerweile hat sie erkannt: Auch die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung sowie der wohnortnahe Zugang zu Arzneimitteln über ein stabiles und engmaschiges Apothekennetz ist erforderlich. Erst kürzlich hatte die Apothekerkammer Thüringen darauf aufmerksam gemacht, dass die Apothekenzahl im Land bereits im 13. Jahr in Folge sinkt. Habe es 2010 noch 583 Apotheken gegeben, seien es jetzt noch 496.
Und so hat das Thüringer Gesundheitsministerium die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Niederlassung von Ärzt:innen, Zahnärzt:innen und Apotheker:innen im ländlichen Raum“ grundlegend überarbeitet und erweitert.
Gefördert werden wie bisher Investitionskosten für die Neugründung oder Übernahme einer Praxis im ländlichen Raum – nun kommen Zahnarztpraxen und Apotheken hinzu. Als ländlicher Raum im Sinne der Richtlinie gelten bei der Niederlassung von Arztpraxen und Apotheken Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von unter 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
6 Kilometer-Umkreis, hausärztliche Praxis in der Gemeinde
Was die Apotheken betrifft, werden Investitionen in die Aufnahme eines Betriebes gefördert – und zwar durch Apotheker:innen als eingetragene Kauffrau bzw. eingetragener Kaufmann oder als Offene Handelsgesellschaft (OHG) in einer öffentlichen Apotheke. Gefördert werden die Apotheken in Gebieten, in denen die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht hinreichend sichergestellt ist. Dies ist laut Richtlinie insbesondere dort der Fall, wo im Umkreis von 6 Fahrtkilometern keine weitere Apotheke betrieben wird, das Einwohnerverhältnis in der Gemeinde bei nicht weniger als 3.500 pro Apotheke liegt und mindestens eine Allgemeinarztpraxis oder hausärztlich tätige Facharztpraxis in der Gemeinde vorhanden ist.
Förderung auch für Ausbau der Barrierefreiheit
Gleichzeitig wird die maximale Förderhöhe für Investitionen von 20.000 Euro auf bis zu 40.000 Euro angehoben – Apotheken steigen damit gleich höher ein. Überdies können Förderungen für den Ausbau der Barrierefreiheit von bis zu 5.000 Euro gewährt werden.
Dazu erklärt die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Die Linke): „Der Weg zur nächsten Arztpraxis oder zur nächsten Apotheke soll so kurz wie möglich sein. Damit das trotz des zunehmenden Fachkräftemangels so bleibt, reagieren wir mit einem Bündel an Maßnahmen, wie Hausarztquoten beim Medizinstudium oder Stipendien über die Stiftung ambulante ärztliche Versorgung Thüringen. Die Niederlassungsförderung ist Teil dieses Maßnahmenbündels. Erfahrungsgemäß besitzen Berufseinsteiger für die Ausstattung einer eigenen Praxis oder Apotheke kein ausreichendes Eigenkapital. Damit der Start trotzdem gelingt, unterstützt die Landesregierung junge Medizinerinnen und Mediziner sowie Apothekerinnen und Apotheker bei der Niederlassung im ländlichen Raum.“
Rückwirkendes Inkrafttreten
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025. Für das Haushaltsjahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.
Der Thüringer Landtag hatte die Landesregierung bereits vor zwei Jahren aufgefordert, die Niederlassungsförderung zu erweitern. Die neue Richtlinie hatte sich über Monate verzögert. Ein Grund war laut Ministerium die Neuordnung der Zuständigkeiten für die Antragsbearbeitung. Diese liegt jetzt beim Thüringer Landesverwaltungsamt. Mit diesem würden derzeit noch die letzten Details zur Antragsbearbeitung abgestimmt, so das Gesundheitsministerium. Entsprechende Formulare und Informationen sollen dann im Internet zur Verfügung gestellt werden.
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