So sieht das ausgedruckte E-Rezept aus

Je näher die Einführung des E-Rezepts rückt, umso deutlicher wird die in der Anfangsphase herausragende Bedeutung des ausgedruckten Zugangscodes für die E-Rezepte sein. In der jüngsten Fassung ihrer Technischen Anlage zum E-Rezept macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung nun detaillierte Angaben zum Layout des Ausdrucks und zu den diesbezüglichen Funktionen der Arztsoftware.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat am 28. April ihre „Technische Anlage zur elektronischen Arzneimittelverordnung“ in der aktualisierten Version 1.07 veröffentlicht. Diese Anlage enthält detaillierte Vorgaben zu jeder einzelnen Information, die auf den künftigen E-Rezepten abbildet werden soll. 

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Wesentliche Neuerungen in der jüngsten Fassung betreffen den auszudruckenden Zugangscode. Das rechtsgültige Rezept bleibt zwar als elektronisches Dokument in der Telematikinfrastruktur und der Ausdruck ist „nur“ ein Zugangscode. Doch auch für diesen Code steht nun genau fest, was die Arztsoftware wohin drucken muss und welche Angaben dort unbedingt gemacht werden müssen. Die Formulargestaltung ist wenig überraschend. Sie ähnelt den Entwürfen, die bereits seit Monaten mit kleinen Abwandlungen kursieren.

Eine Vorlage für alle Rezepttypen

Die Vorgaben für die Inhalte des E-Rezepts sollen auch für Privatrezepte, Unfallrezepte, Verordnungen zulasten von „Sonstigen“ Kostenträgern und den Sprechstundenbedarf gelten. Die Technische Anlage der KBV richtet sich primär an die Anbieter von Arztsoftware, die die Vorgaben bei der Programmierung berücksichtigen müssen. Dabei wird für jede einzelne Information auf dem künftigen E-Rezept genau festgelegt, wie die Angaben auf dem E-Rezept gemacht werden müssen. Nur so entsteht ein formal korrektes E-Rezept, das die Software akzeptieren darf. Dabei geht die Technische Anlage auch auf Varianten wie Rezepturen, Wirkstoffverordnungen, Freitextverordnungen und den Sprechstundenbedarf ein. Auch die bisher als Papierrezept nicht umgesetzten Mehrfachverordnungen werden berücksichtigt.

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