Krankenkassen zahlen Keuchhusten-Impfung für Schwangere

Schwangere sollen sich gegen Keuchhusten impfen lassen. Seit Kurzem empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut die Pertussis-Impfung mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff für werdende Mütter im letzten Trimenon. Dadurch soll das Neugeborene vor Keuchhusten geschützt werden, da das Baby in den ersten Lebenswochen selbst noch nicht geimpft werden kann und besonders gefährdet ist. Nun hat der G-BA die Erstattung der Pertussis-Impfung für Schwangere seitens der Krankenkassen ermöglicht.

„Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Pertussis für schwangere Frauen zu Beginn des dritten Trimenons. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins zweite Trimenon vorgezogen werden“, rät die Ständige Impfkommission (STIKO) seit ihrer Sitzung am 4. März 2020. Wichtig ist zudem, dass die Impfung in jeder Schwangerschaft erfolgen soll und auch unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen. Bislang galt die Impfempfehlung für Frauen im gebärfähigen Alter.

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Wozu das Ganze? Auch das definiert die STIKO: „Das Ziel der Pertussisimpfung in der Schwangerschaft ist die Reduzierung von Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfällen durch Infektionen mit Bordetella pertussis bei Neugeborenen und jungen Säuglingen.“ Die wissenschaftliche Begründung der aktualisierten STIKO-Empfehlung liefert das Epidemiologische Bulletin 13|2020 vom 26. März 2020.

Schwangere und nahes Umfeld sollen sich impfen

Die wissenschaftlich begründete Empfehlung zu einer Impfung ist eine Seite. Für die andere – die Erstattung seitens der Krankenkassen – hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Weg bereitet: Am 14. Mai 2020 beschloss der G-BA die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie und nahm die neue Empfehlung zum Pertussis-Schutz für Schwangere darin auf. Der G-BA teilt mit, dass man „zusätzlich zur neuen Impfempfehlung für Schwangere […] durch eine Ergänzung der Schutzimpfungs-​Richtlinie klargestellt [hat], dass auch Personen, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben, neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-​Impfung haben“.

Ab wann gilt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie?

Noch ist die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) nicht in Kraft. Der G-BA-Beschluss muss zunächst noch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) passieren, die SI-RL tritt sodann nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

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