DasLandgericht Berlin hat den Apotheke-Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz amheutigen Mittwoch zu einer Geldstrafe von 52.800 Euro verurteilt. Das Gericht istüberzeugt, dass Bellartz und der mitangeklagte Christoph H. gemeinsam denStraftatbestand des Ausspähens von Daten erfüllt haben. Belllartz hat nachAuffassung der Richter insbesondere für sein Unternehmen Apotheke Adhoc von derillegalen Informationsbeschaffung aus dem Bundesgesundheitsministeriumprofitiert. Die ABDA dürfte ihrer Meinung nach ebenfalls profitiert haben – allerdings ohnekonkret zu wissen, dass die Quelle illegal war.
15 Monate nach dem Start der Hauptverhandlung und mehr alssechs Jahre nach der letzten angeklagten Tat ist am heutigen Mittwoch dasUrteil im „Datenklau“-Prozess vor dem Landgericht Berlin gefallen. Das Gericht befand die beiden Angeklagten Thomas Bellartz und Christoph H. in allen noch bestehenden Anklagepunkten für schuldig.
Der frühere ABDA-Sprecher und Apotheke-Adhoc-Herausgeber Bellartz wurde wegen des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) in zwei Fällen zu 300 Tagessätzen à 220 Euro verurteilt – 60 davon gelten jedoch bereits als vollstreckt. Damit ergibt sich für Bellartz noch eine Strafe von 240 mal 220 Euro, also 52.800 Euro.
Christoph H. wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt, von denen fünf Monate als bereits vollstreckt gelten. Die Freiheitsstrafe ist für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 70.000 Euro Wertersatz zahlen. Die ungleich höhere Strafe ist darauf zurückzuführen, dass er neben dem Ausspähen von Daten zusätzlich wegen eines Einbruchsdiebstahls und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt wurde.
Die Angeklagten können binnen einer Woche Revision gegen das Urteil einlegen.
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