BAK: Weiterhin volles Programm bei der Cannabis-Analytik

Am kommenden Sonntag wird dasCannabisgesetz zwei Jahre alt. Fast ebenso lange verhandeln Kassen und Apotheker überden Rezepturzuschlag beim Medizinalhanf. Einer Preissenkung steht entgegen,dass die Identitätsprüfung sehr aufwendig ist. Um die Apotheken zu entlasten, schlägt die Linksfraktion im Bundestag vor, Cannabisblüten als Fertigarzneimittel einzustufen. Doch die Bundesapothekerkammerstellt klar: Abstriche beim Prüfaufwand darf es nichtgeben.  

Diegrüne Welle in der Apothekenrezeptur hält an: Rund 95.000 Kassenrezepteüber Cannabis-Zubereitungen oder unverarbeitete Blüten wurden im vergangenenJahr beliefert. Das zeigt die aktuelle Statistik des DeutschenArzneiprüfungsinstituts (DAPI). Der Anteil der Fertigarzneimittel war 2018 mit rund53.000 Packungen geringer.

Mehr Cannabisrezepte – vor allemin der Rezeptur

Damit hat sich dieses Verhältnis imVergleich zum Vorjahr umgedreht: So wurden 2017 noch 39.500 Packungen Fertigarzneimittelabgegeben und lediglich 27.000 Kassenrezepte über Cannabis-Zubereitungen oderunverarbeitete Blüten beliefert. Die Zahlen decken sich mit der Statistik desMarktforschungsinstituts IQVIA, die vergangenen Freitag veröffentlicht wurde, und die dieZahl der Rezepte über Cannabisrezepturen auf rund 94.000 beziffert. Auch dieZahlen des GKV-Spitzenverbandes bestätigen einenWachstumstrend bei Cannabisrezepturen.

Am kommenden Sonntag wird das Cannabisgesetz zwei Jahre alt.Ein idealer Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen. Dr. Andreas Kiefer, Präsident derBundesapothekerkammer (BAK), der auch Vorstandsvorsitzender des DAPI ist, kommentiert seine Zahlen in einer Meldung: „Unsere Daten legen nahe, dass heute deutlich mehr Patienten mitCannabis versorgt werden als vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vor zweiJahren.“ Gäbe es weniger Lieferengpässe,könnte die Zahl der belieferten Rezepte noch höher sein. Doch wie hoch ist derBedarf in Deutschland tatsächlich?

Tatsächlicher Bedarf schwer abzuschätzen

Um diese Frage zu beantworten, eignen sich die Statistiken vomDAPI und IQVIA nur bedingt. Denn die Zahl der Privatrezepte ist nicht eingeflossen.Insbesondere zu Beginn, als die Ablehnungsquote bei den gesetzlichenKrankenkassen noch hoch war, dürften auch einige Kassenpatienten aufPrivatverordnungen ausgewichen sein. Außerdem liegen zu denBlütenverschreibungen nur die Zahl der Rezepte beziehungsweise Abgabeeinheiten hervor,aber nicht die jeweils verordneten Mengen.  

Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG)wurden im ersten Halbjahr 2018 rund 1,6 Tonnen eingeführt. Die Mengen des zweiten Halbjahres sind zwar noch nicht bekannt. Doch aus Sicht der Importeure gibt es noch viel Luft nach oben. So haben neun Importeure seit März des vergangenen Jahres ihre jährlichenEinfuhrhöchstmengen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf insgesamt 25,6 Tonnen erhöht.

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