Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist von seinemPlan abgewichen, die Rx-Preisbindung teilweise zu öffnen und will nun dasRx-Boni-Verbot im SGB V verankern. Eigentlich müsste sich die ABDA darüber freuen – schließlich hatte sie genau das im Januar empfohlen. Doch im Apothekerlagergibt es nach der Intensivierung des EU-Vertragsverletzungsverfahrens eineMeinungsverschiedenheit: Nach den Brandenburger Apothekern meint nun auch dieLAK Hessen, dass man wieder das Rx-Versandverbot einfordern müsse. Doch es gibtGegenwind.
Eigentlichhätten sich die ABDA-Mitglieder über die neuesten Entwicklungen in derApothekenpolitik freuen können. Denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)will in seinen neuen Apotheken-Plänen grundsätzlich das umsetzen, was dieABDA-Mitgliederversammlung Mitte Januar beschlossen hat. Zur Erinnerung: In einemersten Eckpunktepapier hatte Spahn vorgeschlagen, dass für EU-Versender einRx-Boni-Deckel in Höhe von 2,50 Euro eingeführt wird. DieABDA-Mitgliederversammlung hatte daraufhin am 17. Januar selbst einen Planvorgelegt. Dieser sieht die Etablierung eines kompletten Rx-Boni-Verbotes imSGB V vor, also die Gleichpreisigkeit. Spahn und die Unionsfraktion imBundestag haben diesen Vorschlag nun aufgegriffen – er steht im neuestenEckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums.
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Doch mit dem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommissionist nun eine neue Dynamik in die Sache gekommen. Die EU verlangt von derBundesrepublik innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen einzuleiten, die zurkompletten Aufhebung der Rx-Preisbindung für EU-Versender führen, sonst drohteine Klage vor dem EuGH. Das BMG willmit seinen Eckpunkten auch auf dieses Verfahren reagieren. Im Eckpunkte-Papierist vorgesehen, dass das in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG)festgehaltene Rx-Boni-Verbot für EU-Versender gestrichen wird – dafür soll esnun im SGB V an neuer Stelle erneut geregelt werden. Und mehr noch: Spahn will,dass den Kassen und EU-Versendern Sanktionen drohen, wenn sie beispielsweiseSelektivverträge über Rx-Boni abschließen.
Doch einige Apotheker sind davon nicht überzeugt. Vor einigenTagen schickten die Brandenburger Landesapothekerkammer und der dortige Verbandeinen Brief an Friedemann Schmidt, in dem ein Zurück zum Rx-Versandverbotgefordert wurde. Nun legt die Landesapothekerkammer Hessen nach. Die Kammer vonPräsidentin Ursula Funke hat im Rahmen einer Klausurtagung beschlossen, dassman beim Rx-Versandverbot als „einzig zielführende Lösung“ zurWiederherstellung der Geleichpreisigkeit bleibe.
Die hessischen Apotheker sehen große Probleme bei derStreichung des oben beschriebenen Rx-Boni-Verbots aus dem Arzneimittelgesetz.
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