Nach langen Einschränkungen durch das Coronavirus, will der Bund den Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport in Deutschland unter freiem Himmel unter Bedingungen wieder erlauben.
Das geht aus der Beschlussvorlage des Bundes für die Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder hervor.
Folgende Outdoor-Sportarten sind wieder erlaubt.
Individualsportarten profitieren von Corona-Lockerung
Individualsportarten ohne direkten Kontakt mit anderen Mitmenschen – wie zum Beispiel beim Golf, Disc Golf, Reiten, Beachvolleyball, Tischtennis oder Tennis – sind seit Dienstag in weiten Teilen Deutschlands wieder erlaubt.
Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass diese Sportarten auch wirklich unter freiem Himmel stattfinden.
Bei der Beschlussvorlage des Bundes wird zudem auf einen entsprechenden Beschluss der Sportminister der Länder vom 28. April Bezug genommen.
Dort werden als Bedingungen für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs unter anderem genannt, dass ein ausreichend großer Personenabstand von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet sein muss und der Sport kontaktfrei ausgeübt wird.
Für den Breitensport in den Vereinen gilt zudem, dass Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten konsequent eingehalten werden müssten.
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Fitnessstudios bleiben weiterhin geschlossen
Alle Fitnessbeigeisterten der Hallensportarten, Fitnessstudios eingeschlossen, müssen sich allerdings immer noch gedulden – die Betriebsaufnahme bleibt weiterhin untersagt
Auch über eine mögliche Öffnung von Freibädern wurde bisher nicht gesprochen.
Deutsche Presse-Agentur (dpa), Redaktion FIT FOR FUN
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