In einer der umstrittensten gesundheitspolitischen Fragen der vergangenen Jahre zeichnet sich eine Lösung ab: Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf hat sich das zuständige Entscheidungsgremium nach SPIEGEL-Informationen im Grundsatz geeinigt.
Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern wolle demnach vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen – allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe.
Noch umstritten seien die Details. So fordern die Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben.
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Am 22. März will der Gemeinsame Bundesausschuss ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich im Spätsommer fallen.
Viele Paare entscheiden sich für einen Schwangerschaftsabbruch
Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Im Blut der werdenden Mutter suchen Laborexperten dabei nach Erbmaterial des ungeborenen Kindes. Die Untersuchung gilt im Gegensatz zur Fruchtwasseruntersuchung als risikolos.
Unter Politikern, Behindertenverbänden und Ethikexperten ist der Test jedoch umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden. Auch der Bundestag will bald über ähnliche Gentests und ihre Folgen debattieren.
Das Konstanzer Unternehmen LifeCodexx, das das erste Produkt dieser Art unter dem Namen PraenaTest in Europa auf den Markt brachte, hat nach eigenen Angaben inzwischen mehr als 150.000 dieser Tests verkauft, davon allein die Hälfte in Deutschland.
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