Wenn FFP2-Masken privat wiederverwendet werden – dann so

Dieser Tage ist in der Apotheke kaum etwas so schwer wie Kund:innen davon zu überzeugen, dass FFP2-Masken wirklich Einmalprodukte sind. Die neue offizielle Handlungsempfehlung zur „Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch“ der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster dürften die meisten Apotheker:innen deshalb äußerst willkommen heißen. Sie bietet eigenverantwortliche Möglichkeiten, benennt Grenzen und zeigt, wo noch Unsicherheit besteht. 

Viele dürften sie sehnsüchtig erwartet haben: konkrete Hinweise dazu, wie man FFP2-Masken potenziell wiederverwenden kann. In einem offiziellen Flyer der FH Münster vom 11. Januar sind diese nun – nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft – Wirklichkeit geworden. Dort werden zwei Verfahren mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen aufgeführt. 

Keines davon bietet absolute Sicherheit. Zudem gilt für beide Verfahren, dass immer nur eine personenbezogene Wiederverwendung der Masken in Betracht kommt. Denn jeder Träger hinterlässt auf der Maske seine eigenen Erreger. Diese können mit den im Folgenden beschriebenen einfachen Verfahren nicht vollständig inaktiviert werden. 

Backofenthermometer notwendig

Für SARS-CoV-2 haben Untersuchungen mittlerweile gezeigt, dass das Virus erst bei Temperaturen von 80 °C und einer Einwirkzeit von einer Stunde sicher auf und im Maskenmaterial inaktiviert werden kann. Diese Temperatur soll weder unter- noch überschritten werden. Denn höhere Temperaturen können die Filterleistung und Stabilität der Maske beeinträchtigen, heißt es. Niedrigere – wie etwa das Trocknen auf der Heizung – können das Keimwachstum sogar fördern. Das ist in der Praxis außerdem insofern relevant, als Probemessungen in verschiedenen Backöfen gezeigt haben, dass bei 80 °C-Einstellung zeitliche Temperaturschwankungen zwischen 65 °C und 135 °C auftraten. Die richtige Temperatur ist also mit einem Backofenthermometer zu ermitteln. 

Temperaturen von über 100 °C sollten auch kurzfristig nicht überschritten werden. Zudem ist auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens zu achten (ca. 10 cm). Kleine Öfen sind deshalb ungeeignet. Aufgrund der unerwartet großen Temperaturschwankungen könnte es sein, dass die Informationsbroschüre nochmals aktualisiert wird.

80 °C trockene Hitze bei Ober- und Unterhitze über 60 Minuten

Dieses Verfahren ist ungeeignet für formstabile FFP2-Masken (Körbchenmodell) und Masken mit Atemventil. Wenn sie sich für das Verfahren der trockenen Hitze entscheiden, müssen Sie die Masken mindestens einen Tag an der Luft trocknen, bevor Sie diese in den Backofen geben.

  • Belegen Sie außerhalb des Backofens den sauberen Backofenrost mit Backpapier. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier.
  • Stellen Sie den Backofen auf 80 °C Ober- und Unterhitze. Nach der Vorheizzeit schieben Sie den Rost samt Maske(n) in den Ofen.
  • Die Masken sind 60 Minuten im geschlossenen Ofen zu belassen, ohne diesen zwischendurch zu öffnen! Sie sollten den Ofen nicht unbeobachtet lassen.
  • Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen.

Der gesamte Aufbereitungsvorgang darf nur fünf Mal erfolgen, dann sind die Masken im Hausmüll zu entsorgen.

Werden Masken bei Raumluft getrocknet, nimmt man an, dass eine Keimreduktion um über 95 Prozent frühestens ab dem siebten Tag eingetreten ist. Zudem sei nach sieben Tagen auch eine Reduktion der vom Träger aufgebrachten Nasen-,  Rachen- und Hautflora festzustellen.

Deshalb lautet die zweite aktuelle Praxisempfehlung zur privaten Wiederaufbereitung von FFP2-Masken, pro Person eine Aufhängungsreihe aus sieben Haken, Nägeln oder Wäscheklammern zu installieren – an einem trockenen und freien Platz (nicht Küche oder Bad).

Trocknen bei Raumluft 

Eine Maske, die man beispielsweise am Montag getragen hat, wird an einem ersten Haken aufgehängt und darf erst wieder nach sieben Tagen getragen werden. 

Genauso verfährt man am Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag mit jeweils einer neuen Maske und einem jeweils eigenen Haken (insgesamt sieben Haken). 

Der Trocknungszyklus darf nur fünf Mal durchlaufen werden.

Es versteht sich, dass defekte oder besonders beanspruchte Masken vor Ablauf der fünf Zyklen entsorgt werden sollen.

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