SPD will die Importförderklausel komplett streichen

Die Importförderklausel in Paragraf 129 des SGB V sorgtweiterhin für Diskussionen. Das Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung (GSAV) könnte in dieser Legislaturperiode die letzteMöglichkeit sein, an der kritisierten Regelung etwas zu ändern. Aus der Unionkam der Vorschlag, die Biopharmazeutika zu beschränken und die Krankenkassenein Gutachten über eine mögliche Streichung der Klausel erarbeiten zu lassen. DerSPD reicht das nicht: Die Importförderung muss komplett weg, heißt es dort.

Anfang Juni soll das Gesetz für mehr Sicherheit in derArzneimittelversorgung (GSAV) im Bundestag beschlossen werden. Immer noch wirdaber darüber spekuliert, ob noch in letzter Minute ein Änderungsantrag zurImportförderklausel einfließen könnte. Zur Erinnerung: Der Bundesrat, Gesundheitspolitikeraus dem Bundestag, Ärzte, Apotheker, Experten und teils auch Krankenkassenfordern die Streichung der Klausel – insbesondere nach dem Lunapharm-Skandal ausdem vergangenen Sommer, bei dem mutmaßlich gestohlene Arzneimittel nachDeutschland importiert wurden.

Doch offenbar gibt es weiterhin politische Kräfte, die sichfür den Erhalt der Importförderung einsetzen. Immer wieder wird darüberspekuliert, welche Rolle hierbei etwa Wirtschaftsminister Peter Altmaier unddie CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer spielen. Beide kommen aus demSaarland, genau wie der größte Reimporteur Kohlpharma.

DAZ.online berichtete am vergangenen Dienstag über einenÄnderungsantrag, der derzeit innerhalb der Großen Koalition diskutiert wird:Demnach soll die Importförderung nicht komplett gestrichen werden. Allerdings sollen Importe von Biopharmazeutika von der Pflicht ausgenommen werden. Das würdedurchaus Sinn machen, schließlich sind dies ganz besonders sensible,hochpreisige Medikamente, die häufig bei Fälschungsfällen involviert waren. Zusätzlich dazu soll es im Änderungsantrag zum GSAVheißen, dass der GKV-Spitzenverband mit einem Gutachten zur Streichung der Importförderklausel beauftragt wird, das in drei Jahren vorliegen soll.

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