Knapp 350 Euro für jeden Vollnotdienst

Die Apotheken erhalten für jeden im dritten Quartal 2020 geleisteten Vollnotdienst eine Pauschale von 348,96 Euro. In dem Betrag schlägt sich auch die AvP-Insolvenz nieder.

Insgesamt haben 18.755 Apotheken im dritten Quartal dieses Jahres 100.589 Vollnotdienste geleistet. Für jeden dieser Notdienste erhalten sie nun eine Pauschale von 348,96 Euro. Das teilt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit. Die Notdienstpauschale ist damit leicht gestiegen – im zweiten Quartal 2020 lag sie bei 345,36 Euro. Allerdings betrug sie im ersten Quartal noch 411,53 Euro.

Im dritten Quartal macht sich auch die Insolvenz des privaten Rechenzentrums AvP bemerkbar: Nach Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes des DAV und erfolgter Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium seien die Forderungen des NNF gegenüber den direkt von der Insolvenz betroffenen Apotheken zur Entlastung derselben zunächst bis zum 28. Februar 2021 gestundet worden, informiert der NNF. „Der hierdurch entstandene Einnahmeverlust schlägt sich entsprechend in der Höhe der Notdienstpauschale für das 3. Quartal 2020 nieder, wird aber nach Eingang der Finanzmittel im März 2020 auf das 4. Quartal 2020 vorgetragen“.

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Einfluss hatte zudem, dass das dritte Quartal einen Abgabetag mehr hatte. Ferner ist die Zahl der abgegebenen maßgeblichen Rx-Packungen um 5,80 Prozent gestiegen.

Seit Jahresbeginn fällt die Notdienstpauschale für die Apotheken höher aus. Seitdem fließen für jedes zulasten der Krankenkassen abgegebene rezeptpflichtige Arzneimittel 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds. Zuvor lag dieser Zuschlag bei 16 Cent pro Rx-Packung. Mit dieser Erhöhung wollte der Gesetzgeber eine Pauschale von rund 350 Euro pro Notdienst erreichen.

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