GKV gibt erneut mehr Geld für Arzneimittel aus

Auch im Juni hat die Gesetzliche Krankenversicherung wieder mehr für Arzneimittel ausgegeben als im Vergleichsmonat des Vorjahrs. Wegen des erhöhten Abschlags gingen im ersten Halbjahr zudem bereits 2,1 Milliarden Euro an die Kassen, 730 Millionen mehr als im Vorjahreszeitraum. Und: Aufgrund des vermehrten Einsatzes des E-Rezepts wird erwartet, dass die Entwicklung von Rezept- und Packungszahl auseinandergeht.

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Arzneimittel (ohne Impfstoffe) sind im Juni 2023 um 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat angestiegen. Die Rezeptzahl ist um 6,7 Prozent gestiegen (Packungen 5,3 Prozent). Das geht aus den Frühinformationen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervor. Als wesentlicher Grund für diese Entwicklung wird benannt, dass der Juni im Jahr 2023 einen Arbeitstag mehr hatte als im Jahr zuvor. Ohne diesen zusätzlichen Arbeitstag läge der Zuwachs der Arzneimittelausgaben bei 2,5 Prozent.

Im Durchschnitt sind die Ausgaben demnach im ersten Halbjahr 2023 um 3,0 Prozent gewachsen, die Zahl eingelöster Rezepte um 5,5 Prozent (Packungen 3,8 Prozent). Aufgrund der gesetzlichen Abschläge gingen in diesem Jahr bislang insgesamt 2,1 Milliarden Euro von Apotheken und pharmazeutischen Herstellern an die GKV – 730 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum.

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Für Impfstoffe gab die GKV im Juni 2023 19,4 Prozent mehr aus als im Vorjahresmonat. Der DAV führt dies auf eine vermehrte Abgabe von Vakzinen gegen FSME, Gürtelrose und HPV zurück. Im Durchschnitt wuchsen die Ausgaben im ersten Halbjahr um 7,8 Prozent. Nicht enthalten sind in den Zahlen die Einsparungen der GKV durch Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V. Diese werden quartalsweise von den Kassen gemeldet und vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. 2022 sparte die GKV durch Rabattverträge gemäß den endgültigen Rechnungsergebnissen über 5,6 Mrd. Euro, 9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Der DAV geht zudem bezüglich des vermehrten Einsatzes von E-Rezepten für die Zukunft davon aus, dass in der Übergangsphase die Entwicklung zwischen Rezept- und Packungszahl auseinander geht. Das hängt damit zusammen, dass ein klassisches Papierrezept nach Muster 16 bis zu 3 Verordnungen enthalten kann, je E-Rezept nur eine einzelne Packung berücksichtigt wird.


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