Zum 1.April 2019 wurden wieder einmal neue Festbeträge beschlossen. Diesmal sind nur vierFestbetragsgruppen betroffen. Dort sind bei den Apotheken Lagerwertverluste möglich.Bei den Patienten können künftig Mehrkosten entstehen.
Zum1. April werden neue Festbeträge für die neu geschaffenen Festbetragsgruppenfür Ibandronsäure und Zoledronsäure sowie für eine neue Gruppe mit derBezeichnung „vasoaktive Substanzen“ mit Cilostazol und Naftidrofuryl wirksam.Darüber informierte der Hamburger Apothekerverein in einem Rundschreiben.
Einigebetroffene Präparate sind bisher in anderen Gruppen eingeordnet. Außerdem solles bei Theophyllin neue Festbeträge für die Gruppe 4 mit Zubereitungen zurInfusion geben.
DerHamburger Apothekerverein machte kürzlich in einem Mitgliederrundschreiben aufdie drohenden Lagerwertverluste für Apotheken aufmerksam. Die Hersteller seiennicht zum Ausgleich solcher Verluste verpflichtet. Der Apothekerverein rät denMitgliedsapotheken daher, die Lager entsprechend zu optimieren. Wenn dieHersteller ihre Preise nicht auf das Festbetragsniveau senken, würden wiederumAufzahlungen der Patienten drohen.
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