Cannabis-Fragen: Wir halten den Draht zu Ihnen kurz

Canopy Growth, Bionorica ethics und THC Pharm wurden in der Marke Spectrum Therapeutics vereint. Wir stehen jeden Tag am Service-Telefon parat und beantworten drängende Fragen wie diese zu Dronabinol, Cannabisblüten oder CBD.

Muss ich bei Dronabinol von Spectrum Therapeutics den Einwaagekorrekturfaktor berücksichtigen?

Nein! Die Dronabinol-Monographie des DAC gestattet einen Gehalt ab 95 % – was theoretisch eine Einwaagekorrektur im Gehaltsbereich von 95 % bis 98 % erforderlich macht, denn eine solche ist ab einem Mindergehalt von über 2 % vorzunehmen. Das Dronabinol von Spectrum Therapeutics ist jedoch so rein, dass wie einen Gehalt von über 98 % garantieren und Sie keine Einwaagekorrektur durchführen müssen.

Das Gleiche gilt übrigens auch für unser DAC-konformes Cannabidiol. Auch diese Substanz kann einen geringen Prozentanteil an Verunreinigungen wie Cannabinol, Tetrahydrocannabinol oder anorganischen Bestandteilen enthalten, was jedoch keinen Qualitätsmangel darstellt. Entsprechend der DAC-Monographie beträgt der CBD-Gehalt unseres Cannabidiols mindestens 98 %, sodass Sie auch in diesem Fall auf eine Einwaagekorrektur verzichten können.

Wie prüfe ich die Identität von Cannabis-Blüten?

Die Identitätsprüfung erfolgt entweder nach der Cannabisblüten-Monographie des DAB oder gemäß der alternativen Identifizierung nach DAC/NRF.

Identitätsprüfung nach DAB: Alle drei vorgeschriebenen Einzelprüfungen müssen durchgeführt werden:

  • Prüfung der makroskopischen Blütenmerkmale,
  • mikroskopieren der pulverisierten Blüten,
  • DC-Nachweis.

Erleichterte alternative Identitätsprüfung nach DAC/NRF: Nur zwei Prüfungen müssen durchgeführt werden.

  • Prüfung der makroskopischen Blütenmerkmale,
  • DC-Nachweis (in einer der zwei Varianten, je nach vorhandener Platte) mit kostengünstigeren Materialien.

Wichtig zu wissen: Jede von Ihnen bestellte Wirkstoffeinheit der Blüten muss separat auf Identität geprüft werden. Rufen Sie uns an, wenn Sie Referenzlösungen benötigen.

Muss die Verschreibung von CBD auf einem BtM-Rezept erfolgen?

Nein, Cannabidiol zu therapeutischen Zwecken unterliegt seit Oktober 2016 der „normalen“ Verschreibungspflicht. Es ist kein Betäubungsmittel in Deutschland und braucht daher nicht auf einem BtM-Rezept verordnet zu werden.

Für diese und viele weitere Antworten sind wir für Sie erreichbar. Melden Sie sich, wenn wir auch Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können: Vom Eingang des Rezepts über die Bestellung und Herstellung bis zur Abgabe. Fragen Sie unseren Außendienst oder rufen Sie uns an unter +49 (0)800 335 82 97.

Eine Allianz für die umfassende Versorgung mit Cannabis-Wirkstoffen

In Deutschland umfasst die Marke Spectrum Therapeutics neben Dronabinol der bisherigen Bionorica ethics GmbH und dem Cannabisblüten-Sortiment der Canopy Growth Germany GmbH auch Cannabidiol der bisherigen THC Pharm.

In folgendem Video haben wir für Sie wichtige Informationen zusammengefasst: Loggen Sie sich mit Ihrem DocCheck-Passwort ein und erfahren Sie:

  • wer wir sind,
  • wie wir die hohe pharmazeutische Qualität unserer Cannabisprodukte für die Versorgung Ihrer Patienten sichern,
  • wie unser Herstellset und die Schnelltests Ihre Arbeit erleichtern,
  • mit welchen Servicematerialien und Arbeitshilfen wir Ihren Alltag unterstützen.

Mit geballter Kompetenz für ein breites Spektrum der Cannabistherapie. Ihr zuverlässiger Apothekenpartner: Spectrum Therapeutics!

Lesen Sie hier weitere Teile der Serie:

  • Dronabinol-Experte Bionorica ethics ist Spectrum Therapeutics
  • THC Pharm: Qualitäts-Cannabidiol bei Spectrum Therapeutics
  • Canopy Growth: Blüten-Spezialist bei Spectrum Therapeutics
  • Dronabinol-Rezepturen: Auf uns können Sie zählen!

 

 

Spectrum Therapeutics GmbH
Kerschensteinerstr. 11-15
D-92318 Neumarkt 
www.spectrumtherapeutics.com

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