Auch OTC und Kosmetik: Phagro bietet neues Rücknahmeverfahren an

Das Rücknahmeverfahren des pharmazeutischen Großhandels für verschreibungspflichtigeArzneimittel (APG) hat sich bewährt.  Zum1. Juli bietet der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels nun auchein Rücknahmeverfahren für OTC-Arzneimittel, Medizinprodukte,  Lebensmittel und Kosmetika an  – allerdings muss sich der betreffendeHersteller, anders als beim APG-Verfahren, zuvor mit dem Phagro darübereinigen.

Kiste auf, Ware und ausgefülltes Formular rein, Kiste zu,dem Fahrer mitgeben, fertig. Werden verschreibungspflichtige Arzneimittel aufVeranlassung der Behörden oder eines pharmazeutischen Unternehmers zurückgerufen, erfolgt die Rücknahme in vielen Fällen über den pharmazeutischen Großhandel über das sogenannte APG-Verfahren. Das gibt esbereits seit 1986. Durchgeführt wird es von der PSG Phagro-Service-GesellschaftmbH (PSG), einer Tochtergesellschaft des Phagro, die sich unter anderem umAbwicklung und Organisation von Rücknahmeverfahren für Arzneimittel kümmert.

So würden Organisationsaufwand und damitKosten minimiert, indem die Apotheken die Abwicklung mit den pharmazeutischenGroßhändlern wirtschaftlich durchführen und Hersteller die unwirtschaftlicheEinzelrücksendung aus Apotheken vermeiden können, ist dazu auf der Homepage derPSG zu lesen. Denn die Alternative ist die Abwicklung über den Hersteller, bei der die Apotheke meist die Ware per Post zurücksenden und das Porto vorstrecken muss. 

Mehr zum Thema

Phagro-Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz

Großhändler wollen gleiche Transportbedingungen für alle

Voraussetzungen für die Rücknahme

Zum 1. Juli hat die PSG ihr Angebot erweitert. Konntenbislang nur Rx-Arzneimittel über diesen Weg zurückgesandt werden, wird dann auch ein Rücknahmeverfahren für OTC-Arzneimittel,Medizinprodukte/In-vitro-Diagnostika, Lebensmittel (NEM) und Kosmetika über denpharmazeutischen Großhandel angeboten.

Es gibt allerdings einen wesentlichenUnterschied zum bekannten APG-Verfahren: Es kommt nur zustande, wenn sich die beauftragendeFirma mit jedem Mitgliedsunternehmen desPhagro individuell über die jeweiligeHandlingsgebühr geeinigt hat. Hat man sich über alle Details geeinigt, erstelltdie PSG ein Rücknahme-Formular. Das wird dann wie die APG- Formulare unteranderem in der DAZ veröffentlicht – mit einem von der Arzneimittelkommissionder Deutschen Apotheker (AMK) redaktionell begleiteten Informationstext desHerstellers über den Rückruf oder die Rücknahme.

Hat man sich noch nicht aufalle Details geeinigt oder gibt es noch keinen Begleittext, wird auch kein Formular veröffentlicht. Der Phagroweist zudem darauf hin, dass der jeweilige Hersteller, dessen Ware zurückgerufenwird, Ansprechpartner für sämtliche Rückfragen der Apotheke zumRücknahmeverfahren ist. Kommt keine Rücknahme über den Phagro zustande, stehtes jedem pharmazeutischen Großhändler frei, individuell eine Rücknahmeinklusive oder exklusive der Apotheken mit dem Hersteller zu vereinbaren. Dann gibtes aber auch kein Rücknahmeformular in DAZ oder PZ. Und auch wenn derHersteller sich entschließt, die Rücknahme selbst abzuwickeln, wird keinRücknahmeformular veröffentlicht. 

Quelle: Den ganzen Artikel lesen