Auch Apotheken müssen ihren Mitarbeitern Testangebote machen

Auf Freiwilligkeit zu setzen, reicht der Bundesregierung nicht mehr: Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Betriebe nun verpflichten, ihren Arbeitnehmer:innen, die nicht im Homeoffice sind, Coronatests anzubieten – das betrifft auch die Apotheken. Zudem hat Heil angekündigt, die Regelungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Die Pflicht für Unternehmen, ihren Mitarbeiter:innen regelmäßige Tests auf eine SARS-CoV-2-Infektion anzubieten, kommt. Bislang hatte die Regierung auf Freiwilligkeit gesetzt, nur in vereinzelten Landesverordnungen sind die Testangebote schon jetzt Pflicht, zum Beispiel in Berlin und Sachsen. Künftig gilt die Angebotspflicht bundesweit. Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, müssen Arbeitgeber:innen all jenen, die nicht im Homeoffice sind, mindestens einmal pro Woche einen Test anbieten. Diese Tests können PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung sein. Besonders gefährdeten Mitarbeiter:innen, die häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, ist zwei Mal die Woche ein Testangebot zu machen. Diese Regelung gilt auch für Apotheken.

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Klargestellt wird zudem: Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Allerdings können Firmen und auch selbstständige Freiberufler die Kosten für Schnelltests im Rahmen der Überbrückungshilfe III geltend machen, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Nach einem Fragen und Antworten-Katalog des Bundeswirtschaftsministeriums sind neben Desinfektionsmitteln und Schutzmasken auch Schnelltests und die Schulung von Beschäftigten zu Hygienemaßnahmen förderfähig. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten pro Beschäftigtem von 130 Euro bis Ende Juni 2021.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte nach der heutigen Kabinettssitzung: „So können wir Infektionsketten verhindern, Gesundheit schützen und letztlich Betriebsschließungen vermeiden. Diese neue Pflicht ist nötig geworden, damit wirklich alle Beschäftigten im Betrieb ein Testangebot erhalten.“ Unternehmen können laut Heil auch mit Dienstleistern arbeiten – etwa mit der Apotheke um die Ecke.

Für die Arbeitnehmer:innen besteht allerdings keine Pflicht, die Testangebote anzunehmen. Das stellte Regierungssprecher Steffen Seibert klar. „Gleichwohl appelliert die Bundesregierung an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, verantwortungsvoll zu handeln und die Angebote zum Testen, die man ihnen macht, auch anzunehmen“, sagte er am heutigen Dienstag.

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