Antidiskriminierungsstelle will einheitlichen Nachweis zur Befreiung von der Maskenpflicht

Die Maskenpflicht hat zu einem immensen Anstieg der Eingaben bei Schleswig-Holsteins Antidiskriminierungsstelle geführt. Über 300 Petitionen richteten sich dagegen – unter anderem auch weil der Zutritt zu Apotheken verwehrt wurde. Nach Einschätzung der Leiterin sind etwa die Hälfte „keine echten Beschwerden“, weil sie beispielsweise von Coronaleugnern stammen. Um die Situation zu deeskalieren, fordert sie einen einheitlichen Nachweis zur Befreiung von der Maskenpflicht durch das Land.

Schleswig-Holsteins Antidiskriminierungsstelle hat im Zuge der Corona-Pandemie viel zu tun. Die Anzahl der Beratungsfälle habe sich im Berichtszeitraum 2019/2020 im Vergleich zu den beiden Vorjahren von 341 auf 698 Eingaben mehr als verdoppelt, sagte deren Leiterin Samiah El Samadoni am heutigen Donnerstag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichts. Vor allem die Maskenpflicht hat zu einem immensen Anstieg geführt. Allein 308 Petitionen richteten sich gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung im Einzelhandel, in Schulen oder Behörden. Auch aus Apotheken hört man immer wieder von diesbezüglichen Auseinandersetzungen mit Kund:innen.

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Masken-Verweigerer in der Apotheke – was tun?

„Im Jahr 2020 hat die Corona-Pandemie immer wieder zu Ausgrenzungen besonders schutzwürdiger Menschen und damit auch zu einer erheblichen Steigerung der Anzahl an Petitionen geführt“, sagte El Samadoni. Oft wurden Menschen, die aufgrund einer Behinderung keine Maske tragen können, von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Als Beispiel nennt die Bürgerbeauftragte den Fall eines Norddeutschen, der durch Attest von der Maskenpflicht befreit ist und sich die ihm zustehenden Masken in einer Apotheke abholen wollte. Ihn wurde jedoch der Zutritt in das Geschäft verwehrt. Viele Apotheken lösen diese Situation dadurch, dass sie Patient:innen ohne Maske durch die Notdienstklappe bedienen – um das Apothekenpersonal, andere Kund:innen und letztendlich auch die Person ohne Maske keiner Gefahr durch Aerosol in der Apotheke auszusetzen. Ob das in diesem Fall angeboten wurde, ist allerdings nicht bekannt.

Etwa die Hälfte der Fälle „keine echten Beschwerden“ 

El Samadoni schätzt, dass rund die Hälfte der Fälle „keine echten Beschwerden“ seien, weil sie beispielsweise von Menschen stammten, welche die Existenz des Coronavirus leugneten. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf, um der stark eskalierten Situation zur Maskenpflicht entgegenzuwirken. El Samadoni fordert einen einheitlichen Nachweis zur Befreiung von der Maskenpflicht durch das Land. Lichtbild und Stempel reichten ähnlich wie bei Behindertenausweisen aus. Aktuell reichen ärztliche Atteste, die sicherlich nicht alle eine medizinische Grundlage haben, was aber natürlich in der Apotheke oder anderswo im öffentlichen Raum nicht nachzuweisen ist.

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