ABDA-Mitgliedsbeiträge sollen um 17,9 Prozent steigen – die Ausgaben aber nicht

Das späte Frühjahr ist bei der ABDA traditionell die Zeit der Haushaltsplanung für das nächste Jahr. Daher kursieren derzeit die Gerüchte über den ABDA-Haushalt für 2024. Gemäß Recherchen der DAZ sieht der derzeitige, aber keineswegs endgültige Plan durchschnittlich um 17,9 Prozent höhere Beiträge für die Mitgliedsorganisationen vor. Die Ausgaben sollen aber deutlich weniger steigen, denn es soll Geld in Rücklagen fließen.

Der Haushaltsentwurf der ABDA für 2024 hat in diesen Tagen den Gesamtvorstand erreicht. Gemäß den Recherchen der DAZ sieht der Entwurf vor, dass die Beiträge der Mitgliedsorganisationen gegenüber 2023 um durchschnittlich 17,9 Prozent steigen. Das Beitragsvolumen soll von 19,59 Millionen Euro im Jahr 2023 auf 23,1 Millionen Euro im Jahr 2024 angehoben werden. Wie immer werden die Bundesländer davon unterschiedlich – abhängig von der Umsatzentwicklung der Apotheken im Bundesland – betroffen sein. Der Zuwachs liegt jedenfalls insgesamt deutlich über der Inflationsrate. 

Die Ausgaben sollen aber keineswegs in diesem Umfang steigen. Das erklärt sich so: In der Vergangenheit wurden die Erträge der wirtschaftenden Tochterunternehmen der ABDA zumindest teilweise genutzt, um die Beiträge der Mitgliedsorganisationen zu reduzieren. Dies soll sich gemäß den Recherchen der DAZ künftig ändern. Das Geld von den Töchtern soll stattdessen verwendet werden, um Rücklagen für künftige Investitionen in die Immobilien in Berlin und Eschborn zu schaffen. Für die ältere Immobilie in Eschborn erscheint künftiger Renovierungsbedarf durchaus plausibel.

Haushaltsvolumen soll um 11,1 Prozent steigen

Daher sind die Beiträge kein Maßstab für das Ausgabeverhalten der ABDA. Dafür taugt eher das Gesamtvolumen des Haushalts. Das soll ebenfalls beträchtlich steigen, aber nicht so stark wie die Beiträge. Gemäß Recherchen der DAZ sieht der Plan derzeit eine Steigerung von 24,5 Millionen Euro auf 27,21 Millionen Euro vor. Das wären 11,1 Prozent mehr, also ebenfalls deutlich mehr als die Inflationsrate.

Weitere Ausgaben absehbar

Zudem ist der Entwurf nicht endgültig – im Gegenteil. Der Geschäftsführende Vorstand soll bereits weitere Ausgaben angekündigt haben, die noch nicht berücksichtigt wurden. Denn für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) muss wohl noch ein Portal geschaffen werden, das zusätzliche Kosten verursacht. Das OZG dient der Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen. Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Entwurf für ein OZG-Änderungsgesetz beschlossen. Die Details sind derzeit wohl noch schwer zu kalkulieren, aber es zeichnen sich neue Ausgaben ab. Auf jeden Fall dürften die Haushaltspläne für reichlich Diskussionsstoff bei den kommenden Kammerversammlungen und den Haushaltsplanungen der Mitgliedsorganisationen sorgen.


Quelle: Den ganzen Artikel lesen