Mein liebes Tagebuch

Sie kommt, die Apothekenreform. Spahn fährt auf volles Risiko: Die Gleichpreisigkeit für Rx kommt ins Sozialgesetzbuch und gibt’s nur für GKV-Versicherte. Ob und wie lange das funktioniert, ist offen. Und ob das Gesetz die Apotheken tatsächlich stärkt oder ob wir in ein paar Jahren freie Rx-Preise für alle haben – alles ist möglich. Was es auf jeden Fall auch gibt: ein paar fortschrittliche Ansätze für Dienstleistungen und den Botendienst – und eine bescheidene Honorarerhöhung für den Notdienst und die BtM-Doku. Kommt da Freude auf? 

15. Juli 2019

Lieferengpässe wohin man schaut. Jeder Apotheker hat täglich weit über 100 Fehlpositionen, sagt Thomas Preis vom Apothekerverband Nordrhein. Mein liebes Tagebuch, sogar bei stinknormalen Arzneimittel wie Ibuprofen oder Betablockern kommt es zu Engpässen. Da sollten wir uns daran erinnern, dass wir zur Vorratshaltung von Arzneimittel verpflichtet sind: Wir müssen in unseren Apotheken die Menge vorrätig halten, „die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht“. Solche Angaben sind zwar dehnbar, aber immerhin. Auch Großhändler müssen solche Mengen Vorrätig halten und Krankenhausapotheken sogar Art und Menge, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für zwei Wochen entspricht. Die Pharmaindustrie dagegen ist nur dazu verpflichtet, unverzüglich zu informieren, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Der neue Ärztepräsident Klaus Reinhardt fordert nun eine nationale Arzneimittelreserve. Fraglich, mein liebes Tagebuch, ob das die Lösung ist, da viel zu aufwendig und umständlich. Da sollte man schon eher die Hersteller in die Pflicht nehmen. Die Kassen müssen mittlerweile bei Rabattverträgen eine Klausel aufnehmen, dass eine „unterbrechungsfrei und bedarfsgerechte“ Lieferfähigkeit zu berücksichtigen ist. Immerhin, ob dies reicht? Mein liebes Tagebuch, was mich wundert: Der Ärztepräsident meldet sich bei diesem Thema zu Wort, der Apothekerpräsident sagt nichts dazu. Offiziell kommt von Apothekerseite relativ wenig zu diesem Thema, dabei könnte man das doch öffentlichkeitswirksam ausspielen. 

Also, wenn eine Apotheke GKV-Versicherte beliefern will, muss sie sich zwingend an den Rahmenvertrag halten, die festgesetzten Preisspannen und Preise einhalten und darf Versicherten keine Boni und Rabatte gewähren – in diesem Sinne wurde der Entwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, der dem Kabinett in dieser Woche zum Beschluss vorgelegt wird, nachgebessert. Mein liebes Tagebuch, man kann nicht sagen, dass sich das Haus Spahn nicht bemüht hat, die Gleichpreisigkeit zu erhalten und den Entwurf so rechtssicher wie möglich zu machen. Was die Begründung zum Gesetzentwurf betont: Wie die EU-Mitgliedstaaten ihre Krankenversicherung ausgestalten, liegt allein in deren Hand. Hoffen wir, dass das hält, mein liebes Tagebuch. Klar, die PKV-Patienten sind von dieser Regelung nicht betroffen, da wird man sehen, wie sich das entwickelt und was daraus folgt. Noch offen ist, was in der vom Bundesgesundheitsministerium geplanten Sammelverordnung stehen wird, mit der unsere bescheidene Honoraraufstockung geregelt werden soll (mehr Honorar für den Nachtdienst und für die BtM-Doku) und die weiteren Neuregelungen zur Apothekenbetriebsordnung (Botendienst, Temperaturkontrolle und Abgabeautomaten). 

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