Der Arzneimittel-Versandhändler DocMorris sieht sich in Deutschland benachteiligt und fordert einen diskriminierungsfreien volldigitalen Zugang zum E-Rezept. In diesem Zusammenhang reichte er nun zusammen mit seinem Konkurrenten Shop Apotheke eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Aber nicht nur das: DocMorris geht auch gegen das seit Ende 2020 geltende Verbot von Preisnachlässen bei Rx-Arzneimitteln vor.
Seit dem 1. Juli können Patienten in Deutschland ihr E-Rezept über die elektronische Versichertenkarte (eGK) einlösen. Diese Funktion gefällt den deutschen Vor-Ort-Apotheken, schließlich lässt sich die Karte, die die Versicherten so selbstverständlich im Portemonnaie tragen, nicht bei den großen EU-Versendern in ein Terminal stecken. Ganz anders sehen es DocMorris und Shop Apotheke, die beiden niederländischen Platzhirsche. Sie warten schon lange auf den Durchbruch beim E-Rezept – endlich wollen sie mit seiner Hilfe auch den Rx-Markt erobern, zumal ihnen seit Ende 2020 verboten ist, gesetzlich Versicherten auf verschreibungspflichtige Arzneimittel Rabatte zu gewähren.
Nun wird ihnen das Warten offenbar zu bunt. In einer Pressemitteilung vom gestrigen Donnerstag beklagt sich DocMorris über die bisherigen Einlösewege für das E-Rezept. Bei der eGK sind sie außen vor. Um ein E-Rezept bei einem Online-Versandhändler volldigital einzulösen, braucht es die E-Rezept-App der Gematik mit PIN und Kontaktlosfunktion (NFC). „Die Downloadzahlen der App lassen darauf schließen, dass diese Option nur von sehr wenigen Versicherten genutzt werden wird“, konstatiert DocMorris in einer Pressemitteilung.
Deshalb sieht sich das Unternehmen „strukturell benachteiligt“. Denn „wir haben in unser pharmazeutisches Fachpersonal und Know-how sowie unsere Technologie und Infrastruktur investiert, um auf Basis der gesetzlichen Vorgaben fürs E-Rezept bereit zu sein“, erklärt Konzernchef Walter Hess.
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Aus diesem Grund habe DocMorris nun zusammen mit Shop Apotheke Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht, und zwar gegen das Verbot von Preisnachlässen auf verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (das sogeannnte Rx-Boniverbot) in Verbindung mit der verzögerten und diskriminierenden E-Rezept-Einführung.
Beide Themen seien eng miteinander verbunden, heißt es in der Pressemitteilung. Die EU-Kommission habe die Schließung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland zum Rx-Boniverbot mit der verpflichtenden E-Rezept-Einführung zum Januar 2022 begründet. Obwohl die EU-Kommission anerkannt habe, dass das mit dem Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken wieder eingeführte Rx-Boniverbot gegen EU-Recht verstoße, habe sie das Verfahren unter der Prämisse eines diskriminierungsfreien Zugangs zur E-Rezept-Infrastruktur für EU-ausländische Online-Apotheken eingestellt.
Bis zur deutschlandweit verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts – derzeit geplant ab 1. Januar 2024 – fordert DocMorris ein einfaches Einlöseverfahren, das auch Versandhändlern offenstehen soll. „Es gilt, jetzt die technischen sowie gesetzlichen Grundlagen für vollständig digitale Einlösewege zu schaffen und im Sinne der Patientinnen und Patienten auch die Apothekenwahlfreiheit wiederherzustellen. Wir hoffen, dass das Bundesgesundheitsministerium Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer herstellt“, betont Hess.
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