Viele Anträge für mehr Apothekenhonorar in einigen Varianten

Die ABDA bekräftigt ihre Forderung nach mehr Geld für die Apotheken mit einem Antrag des Geschäftsführenden ABDA-Vorstands beim Deutschen Apothekertag. Daneben gibt es zahlreiche Anträge von ABDA-Mitgliedsorganisationen mit entsprechenden und teilweise detaillierteren oder weitergehenden Honorarforderungen. Auch zu Retaxationen und zur Entbürokratisierung gibt es umfassende Anträge.

Die Hauptversammlung beim Deutschen Apothekertag wird in diesem Jahr außergewöhnlich viele Anträge zu bearbeiten haben. Der DAZ liegt die vorläufige Fassung der Anträge vor, die von der Antragskommission zusammengestellt wurden. Am 28. Juli wird noch der ABDA-Gesamtvorstand darüber beraten. Dann steht das Antragsheft fest. Es wird mit einem Kapitel zu „Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ beginnen. Dieses Schwerpunktthema für den Apothekertag hatte die Hauptversammlung im vorigen Jahr beschlossen. Darum ist bei der Eröffnung auch ein Vortrag zum Klimawandel geplant.

Neun Mitgliedsorganisationen fordern mehr Apothekenhonorar

Unter den vielen Anträgen fällt auf, dass der Geschäftsführende ABDA-Vorstand eine Erhöhung des Apothekenhonorars fordert. Die DAZ hatte bereits über eine solche Forderung der Apothekerkammer Hamburg berichtet. In der nun vorliegenden Zusammenstellung sind dazu sieben Anträge zu finden – vom Geschäftsführerenden ABDA-Vorstand und von neun Mitgliedsorganisationen. Neben der Kammer Hamburg sind dies Kammer und Verband Nordrhein, Berlin und Schleswig-Holstein, der Verband Niedersachsen und die Kammer des Saarlandes. Diese Anträge werden in einem Leitantrag zusammengefasst. Darin soll der Gesetzgeber/Verordnungsgeber aufgefordert werden, „nach vielen Jahren endlich eine sachgerechte Erhöhung des Apothekenhonorars vorzunehmen“. Außerdem heißt es: „Maßnahmen mit gegenteiliger Wirkung sind abzulehnen.“ Das zielt offenbar auf den Referentenentwurf für ein Spargesetz, bei dem eine Erhöhung des Apothekenabschlags geplant ist. Der Antrag verknüpft damit die Ablehnung der jüngsten Sparpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium mit der Forderung nach mehr Honorar für die Apotheken.

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Mögliche Varianten dafür sind nur in der Begründung zu finden. Demnach komme in erster Linie die Erhöhung des Festzuschlags auf Rx-Arzneimittel infrage. Außerdem werden die Anpassung der Botendienstpauschale und die Anhebung der Vergütung für die BtM-Dokumentation genannt. Die Anträge der Mitgliedsorganisationen unterscheiden sich an dieser Stelle teilweise. Die meisten Anträge beziehen sich auf den Festzuschlag. Der Verband Niedersachsen fordert, die prozentuale Komponente auf fünf Prozent (bisher drei Prozent) und die packungsbezogene Komponente auf zehn Euro (bisher 8,35 Euro) zu erhöhen. Im Leitantrag ist dies nur in der Begründung in einer Klammer zu finden. Möglicherweise wird dies jedoch als ein weitergehender Antrag zu betrachten sein.

Die Berufsorganisationen aus Schleswig-Holstein fordern, das Packungshonorar, die Botendienstpauschale und die BtM-Dokumentationsgebühr „deutlich auf ein zeitgemäßes Level“ anzuheben. Bei der Kammer Hamburg geht es allgemein um die „Arzneimittelpreisverordnung“. Zur Bemessung fordern die Hamburger eine Orientierung an den allgemeinen Kostensteigerungen, mindestens jedoch eine Anpassung „an die Inflationsrate seit 2002“. Denn 2002 ist das Basisjahr für das 2004 eingeführte Honorarmodell. Der Antrag der Kammer des Saarlandes fordert zusätzlich zur Erhöhung des Honorars, dieses „zukünftig an die Inflationsrate zu koppeln“. Auch dies könnte als weitergehender Antrag verstanden werden. Möglicherweise kann dieser Variantenreichtum beim Apothekertag eine Diskussion über inhaltliche Aspekte der Honorarforderung auslösen.

Inflation erfordert Honorarerhöhung

Schon der Deutsche Apothekertag 2021 hatte mehr Geld für die Apotheken gefordert, aber davor hatte sich die ABDA in Sachen Honorar lange zurückgehalten. Der 2004 eingeführte Festzuschlag auf Rx-Arzneimittel wurde nur Anfang 2013 einmal erhöht. Dennoch hatte die ABDA jahrelang unter Verweis auf unterschiedliche jeweils aktuelle berufspolitische Entwicklungen die Forderung nach mehr Honorar in den Hintergrund gerückt. Nun macht aber die massive Inflation überaus deutlich, wie sehr die Apotheken von den wirtschaftlichen Entwicklungen abgekoppelt sind. Die Kosten steigen, aber die Apotheken haben bei ihrer Haupttätigkeit keine Möglichkeit die Preise zu erhöhen.

Neue Idee: Mitarbeiterpakt 

Beim Apothekertag wird es in weiteren Anträgen noch um andere Ideen zum Honorar gehen. Kammer und Verband Schleswig-Holstein schlagen einen Mitarbeiterpakt vor. Demnach sollen der Gesetzgeber, die Apothekengewerkschaft Adexa und die Arbeitgeberorganisation ADA vereinbaren, dass die Apotheken zusätzlich finanziert werden und diese zusätzlichen Einnahmen in voller Höhe an die Mitarbeiter weitergeben.

Weitere Anträge zur Honorierung

Der Berliner Apotheker-Verein fordert, den Apothekenabschlag nach § 130 Abs. 1 SGB V als Nettobetrag festzuschreiben. Dieser Vorschlag wurde im April in der DAZ angeregt. Damit sollen Belastungen der Apotheken bei künftig denkbaren Mehrwertsteuersenkungen für Arzneimittel verhindert werden.

In anderen Anträgen wird gefordert,

  • die Verluste der Apotheken auszugleichen, die durch Umsatzverlagerungen als Folge des E-Rezeptes entstehen,
  • Einträge in der elektronischen Patientenakte zu vergüten (auch im Zusammenhang zur Nutzung Digitaler Gesundheitsanwendungen),
  • die Unterstützung der Patienten beim „Onboarding“ für das E-Rezept zu honorieren,
  • die Honorierung der pharmazeutischen Dienstleistungen weiterzuentwickeln,
  • zusätzliche Arbeit aufgrund der Nicht-Verfügbarkeit von Arzneimitteln zu honorieren,
  • das Verblistern als gesondert honorierte Regelversorgung zu organisieren,
  • ein Honorar für das Inkasso des Herstellerabschlags einzuführen und
  • die Apotheken beim Herstellerabschlag nicht mehr für den Zahlungsausfall von Herstellern haften zu lassen.

Grippeimpfung, Retax und Entbürokratisierung

Außerdem geht es in mehreren Anträgen um die Sicherstellung der Versorgung mit Grippeimpfstoffen und die Honorierung der Apotheken für die Beschaffung dieser Impfstoffe. Weitere Schwerpunkte bilden zwei Leitanträge mit vielen Teilaspekten für einen „gesetzlichen Rahmen für Retaxationen“ und zur Entbürokratisierung. Dabei wird ein interdisziplinärer Aktionsplan aller betroffenen Berufsgruppen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen gefordert. Die Bundesregierung solle dazu einen sektorübergreifenden „runden Tisch“ initiieren.

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