Union erkundigt sich nach Gesundheitskiosken

Der Plan der Bundesregierung, Gesundheitskioske in benachteiligten Stadtteilen und Kommunen zu errichten, wirft Fragen auf: In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die Unionsfraktion im Bundestag jetzt etwa nach der Finanzierung solcher Angebote sowie der Abgrenzung von und der Zusammenarbeit mit etablierten Strukturen im Gesundheitswesen.

Rund 1.000 sogenannte Gesundheitskioske sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bundesweit entstehen. Das Ziel ist, die Versorgung von Menschen in benachteiligten Stadtteilen und Kommunen zu verbessern. Vor dem Hintergrund, dass derzeit bei den etablierten Leistungserbringern im Gesundheitswesen kräftig gespart wird, kritisieren auch die Apothekerinnen und Apotheker das Vorhaben. Beim Deutschen Apothekertag verabschiedeten die Delegierten einen Ad-hoc-Antrag, in dem sie sich klar gegen das Konzept stellen. Denn viele der Leistungen, die sich die Politik zukünftig in den Gesundheitskiosken vorstellt, würden schon heute durch die Leistungserbringer erbracht, so die Begründung.

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Nun hakt auch die Unionsfraktion im Bundestag nach, wie sich die Ampel die Gesundheitskioske und ihr Leistungsspektrum sowie die Finanzierung vorstellt. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/4210) erkundigt sie sich etwa, ob es eine Erprobungsphase geben werde und wenn ja, wie der Erfolg gemessen werden soll. Zudem möchten CDU und CSU wissen, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung entscheiden wird, ob in einer bestimmten Region Bedarf für ein solches Angebot besteht.

Wo zieht die Ampel die Grenzen?

Auch Abgrenzungsfragen stellen sich der Opposition bezüglich der bereits bestehenden Strukturen: Wo zieht die Ampel die Linie zwischen den gesamtgesellschaftlichen Aufgaben der Kioske auf der einen Seite und der Zuständigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beziehungsweise des öffentlichen Gesundheitsdiensts auf der anderen Seite? Die Finanzierung stellt CDU und CSU ebenfalls vor ein Rätsel: „Wie will die Bundesregierung bei der Regelung der Finanzierung der Gesundheitskioske sicherstellen, dass versicherungsfremde Leistungen – also auch sämtliche Beratungen, die nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehören – von den Kommunen bzw. anderen Kostenträgern finanziert werden?“, erkundigen sie sich.

Für die Apothekerschaft dürfte auch die Antwort auf die Frage spannend sein, wie die Regierung sicherstellen will, dass der Aufbau der Kioske nicht zu konkurrierenden Doppelstrukturen und in der Folge zu Doppelfinanzierung führt. Zudem möchte die Union wissen, ob eine Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Leistungserbringern vorgesehen ist und wie die Ampel dafür sorgen will, dass die Konkurrenz um Fachkräfte nicht den bestehenden Mangel in der Pflege und anderen Gesundheitseinrichtungen verschärft. Und: „Warum setzt die Bundesregierung anstatt der Gesundheitskioske nicht auf etablierte Strukturen der Leistungserbringer und stärkt z. B. die Rolle der Hausarztpraxen als Gesundheitsnavigator und beim Aufbau von Gesundheitskompetenz?“

Zwei Wochen Zeit für die Antwort

Insgesamt 25 Fragen umfasst der Katalog. Die Bundesregierung hat nun 14 Tage Zeit, darauf zu antworten – eine Verlängerung dieser Frist ist in Absprache mit den Antragstellern möglich.

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