Proteinreiche Ernährung: Gelber Mehlwurm als Lebensmittel zugelassen – Heilpraxis

Mehlwurm als Lebensmittel: Allergische Reaktionen möglich

Der gelbe Mehlwurm wurde in der Europäischen Union als erstes Insekt überhaupt als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die Tiere gelten als besonders ergiebige Proteinquelle – zudem sei der Konsum nachhaltiger im Vergleich zu anderen eiweißreichen Lebensmitteln. Allerdings kann der Verzehr bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen führen.

In unserem Kulturkreis ist das Essen von Insekten bislang zwar eher unüblich, doch in manchen Regionen Asiens, Lateinamerikas und Afrikas ist der Verzehr der kleinen Tierchen schon lange verbreitet. Bereits Anfang 2018 hat die Europäische Union neue gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht. Nun wurde als erstes Insekt der gelbe Mehlwurm als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Die EU-Mitgliedstaaten haben kürzlich einem entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt.

Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen

Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halten die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten das neuartige Lebensmittel grundsätzlich für sicher.

„Allerdings kann der Verzehr des gelben Mehlwurms bei empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen“, erklärt Dr. Georg Schreiber vom BVL. Daher muss das Etikett einen Hinweis auf mögliche Kreuzreaktionen zu Allergien gegen Krustentiere oder Hausstaub-Milben tragen.

Mehlwurm als Ganzes oder gemahlen

Wie in der Mitteilung erklärt wird, darf die getrocknete Larve des Mehlkäfers Tenebrio molitor (Mehlwurm) als Ganzes oder gemahlen verkauft werden. Sie kann auch als Zutat bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Lebensmitteln, zum Beispiel Nudeln oder Keksen, eingesetzt werden.

Weil sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm laut dem Bundesamt auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten.

Aufgrund einer Übergangsbestimmung dürfen ganze Insekten aber, sofern sie vor dem 01.01.2018 in der EU bereits rechtmäßig als Lebensmittel im Verkehr waren, weiterhin als Lebensmittel vermarktet werden, wenn für sie ein Zulassungsantrag als neuartiges Lebensmittel vor dem 01.01.2019 gestellt wurde. Diese Bedingungen sind für den gelben Mehlwurm erfüllt. (ad)

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