Probielle: Bald neuer Name und neuer Status

Alle möglichen Beschwerden werden mittlerweile mit einem Ungleichgewicht der Darmflora assoziiert, Probiotika sollen für ein gesundes Mikrobiom sorgen. Allerdings sind die Bezeichnungen und Werbeaussagen immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, so auch bei Stadas Probielle® AAD und Reizdarm. In einem Vergleich hat man sich nun offenbar geeinigt.

Welche Aussagen dürfen Hersteller im Zusammenhang mit Probiotika äußern und mit welchem Produktstatus – zum Beispiel bilanzierte Diäten – dürfen sie vertrieben werden? Diese Fragen beschäftigen derzeit so manches Gericht. Kläger sind meist Wettbewerbsverbände wie der Verband Sozialer Wettbewerb. So entschied beispielsweise das Oberlandesgericht München am vergangenen Donnerstag in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, dass die Biosan®-Produktreihe von Hexal weiterhin als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke verkauft werden und auch ihren Namen behalten darf. Allerdings dürfen einzelne Werbeaussagen nicht mehr genutzt werden. Bereits seit Anfang 2018 geht Verband für Sozialen Wettbewerb zudem gegen das österreichische „Institut Allergosan“ vor – wegen der aus Sicht des Verbandes irreführenden Kennzeichnung und Bewerbung des Nahrungsergänzungsmittels „Omni Biotic® Stress“.

Mehr zum Thema

Verband für Sozialen Wettbewerb vs. Allergosan

Stress um „Omni Biotic Stress“

Bilanzierte Diäten

Was ist mit Probielle AAD und Reizdarm?

Anfang des Jahres Ärger um Probielle

Und auch um Stadas Probielle® gab es Anfang des Jahres Ärger. Konkret ging es um die beiden Varianten AAD und Reizdarm, die laut Lauer-Taxe bilanzierte Diäten sind. Eine Sprecherin erklärte damals, dass man aufgrund einer Auseinandersetzung mit einem Wettbewerbsverein die Artikel Probielle® AAD und Reizdarm zurzeit nicht ausliefern oder bewerben könne. Apotheken könnten das Produkt jedoch weiterhin verkaufen. Man arbeite mit Hochdruck daran, eine Lösung für diese Situation zu finden, heißt es. Bei beiden Produkten handelt es sich um bilanzierte Diäten, die auch als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke bezeichnet werden und nur von bestimmten Personengruppen (Patienten) zum Diätmanagement einer bestimmten Krankheit unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden sollen. So soll Probielle® AAD laut Produktinformation, „durch die Ansiedlung natürlicher, im Darm lebender Bakterien dabei helfen, die Nährstoffaufnahme und -verwertung unter Antibiotikatherapie bei AAD zu verbessern.“ Probielle® Reizdarm soll demnach dabei helfen, „die Nährstoffaufnahme bei Reizdarmsyndrom mit Verstopfung zu verbessern“. 

Quelle: Den ganzen Artikel lesen