Per Mausklick von der Apotheke zum Online-Arzt

Die Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker soll in unserem Gesundheitssystem keine Nachteile für die Patienten bringen. Daher ist im Apothekengesetz die Zuweisung von Patienten und von Verschreibungen untersagt – auch für Apotheken im EU-Ausland. Dass die Shop Apotheke auf ihrer Website eine direkte Weiterleitung zum Zava Online-Arzt anbietet sowie eine automatische Belieferung der verordneten verschreibungspflichtigen Medikamente, ist daher erstaunlich – allerdings nicht aus Sicht der beteiligten Unternehmen. 

Nachdem die britische Online-Arztpraxis Zava (zuvor DrEd) zunächst ihre Kunden in Deutschland über EU-Versender mit Arzneimitteln versorgt hatte, gibt es seit Februar eine Kooperation mit deutschen Vor-Ort-Apotheken. Denn seither ist Zava an die Arzneimittel-Vorbestell-App „Call my Apo“ des apothekeneigenen Dienstleistungskonzerns Noventi und somit an das etwa 5.000 Apotheken starke Netzwerk angebunden. Doch seit April ist die Freude über diese Zusammenarbeit dadurch getrübt, dass die niederländische Shop Apotheke und Zava eine Kooperation eingingen. Und das nicht nur hinter den Kulissen, sondern mittlerweile auch ganz offensiv auf der Website der Shop Apotheke.

Apothekengesetz untersagt Zuweisung von Patienten und Verschreibungen

Laut § 11 Apothekengesetz dürfen „Erlaubnisinhaber und Personal von Apotheken (…) soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, mit Ärzten oder anderen Personen, die sich mit der Behandlung von Krankheiten befassen, oder mit Dritten keine Rechtsgeschäfte vornehmen oder Absprachen treffen, die eine bevorzugte Lieferung bestimmter Arzneimittel, die Zuführung von Patienten, die Zuweisung von Verschreibungen (…) zum Gegenstand haben“. Diese Bestimmung gilt ausdrücklich „auch für Apotheken, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (…) liegen, (…) soweit diese Apotheken Patienten in Deutschland mit Arzneimitteln versorgen“. Doch das hält die Shop Apotheke nicht davon ab, den Kunden auf ihrer Website den Zugang zu einem „Online-Arzt“ per Mausklick anzubieten. Wörtlich steht dort:

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