Nächste Woche soll das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz verabschiedet werden – nun ist erneut an den fachfremden Änderungsanträgen gefeilt worden, auch jenen zur Bekämpfung von Lieferengpässen. Ressortabgestimmt sind diese noch nicht. Doch ein Appell der Apotheker scheint gehört worden zu sein: Im Fall der Nicht-Verfügbarkeit eines Rabattarzneimittels sollen sie nun unmittelbar ein wirkstoffgleiches Medikament abgeben dürfen. Und der Preisanker ist auch passé.
Am 13. Februar steht die abschließende Lesung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes im Bundestag an. Tags zuvor wird der Gesundheitsausschuss des Bundestages über eine Reihe hierzu eingebrachter Änderungsanträge abstimmen. Auch wenn das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: Es liegt ein neues, auf den 5. Februar datiertes Paket von Formulierungshilfen für fachfremde Änderungsanträge vor – „nicht ressortabgestimmt“, heißt es schon auf der ersten Seite.
Für Apotheken von Interesse ist vor allem der Änderungsantrag zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Hier wurde an verschiedenen Stellen gegenüber der vorherigen Version nachjustiert. So auch an einer beabsichtigten Änderung von § 129 Sozialgesetzbuch, 5. Buch (SGB V). Hier war zuvor geplant, dass Apotheken im Fall eines nicht lieferfähigen Rabattarzneimittels nach Ablauf von 24 Stunden ein lieferbares wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben dürfen, das allerdings höchstens so teuer ist wie das verordnete.
Erst am gestrigen Donnerstag hatte der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, bei einer Diskussionsveranstaltung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller gefordert, diese „24-Stunden-Regel“ zu streichen, weil sie eine Verschlechterung gegenüber dem Ist-Zustand darstelle. Überdies machte er deutlich, dass ein Preisanker hier fehl am Platze ist und Patienten nicht mit etwaigen Mehrkosten belastet werden dürften, wenn auf ein teureres Präparat ausgewichen werden muss.
Das berücksichtigen die neuen Formulierungshilfen. Der in § 129 SGB V geplante neue Absatz 4c soll nun folgendermaßen lauten:
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