DAV warnt vor Übernahme der Gematik durch das BMG

Die Übernahmepläne für die Gematik seitens der Bundesregierung stoßen bei den Apothekern auf Kritik. Es bestehe keine Notwendigkeit, dass der Staatin das funktionierende System der Selbstverwaltung eingreife, erklärt der DeutscheApothekerverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum TSVG-Regierungsentwurf.Laut einem Änderungsantrag der Großen Koalition soll dasBundesgesundheitsministerium 51 Prozent der Gesellschafteranteile bei derGematik und damit die Entscheidungsgewalt übernehmen.

In dieser Angelegenheit sind sich Apotheker, Kassen und Ärzteeinig: Dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Gematik quasi kapernwill, ist ein Übergriff ohne Not. In einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Entwurfeines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (TSVG) ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Gesellschaft zu 51Prozent übernimmt. Für die Beschlussfassung soll eine einfache Mehrheitgenügen, weshalb diese Reformpläne einer Machtübernahme gleich kommen.

DAV: Eingriff in ein funktionierendes System

Nachdem die Pläne bereits beim GKV-Spitzenverband und derBundesärztekammer auf Ablehnung gestoßen sind, bezog der DeutscheApothekerverband (DAV) am gestrigen Donnerstag ebenfalls Stellung: „Dienach den Änderungsanträgen vorgesehene Änderung des Gesellschaftervertrages derGesellschaft für Telematik greift weitreichend in die Selbstverwaltung ein undsollte deshalb nochmals überprüft werden.“

Für den DAV stellen Spahns Reformpläne einen Eingriff desStaates in das „funktionierende System der Selbstverwaltung“ dar. Dafür bestehekeine Notwendigkeit. Denn die derzeitige Gematik-Struktur stelle sicher, dassder Ausbau der Telematikinfrastruktur und die Einführung digitaler Anwendungennach fachlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Kriterien erfolgen.

Die dazu erforderlichen Entscheidungen würden in derGesellschaft bereits jetzt konsequent getroffen und das bestehendeSchlichtungsverfahren gewährleiste dies auch bei strittigen Punkten. „DieEinhaltung der gesetzlichen Fristen für die Maßnahmen zur Einführung derAnwendungen der Telematikinfrastruktur dokumentiert dies nachweislich“, betontder DAV. Außerdem habe das BMG schon jetzt die Möglichkeit, Beschlüsse derGematik zu beanstanden. Doch das Ministerium habe diese Option nur seltengenutzt.

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