Bund schlägt zwei Gratis-Schnelltests pro Woche für alle vor

Mit Blick auf mögliche weitere Öffnungen des Corona-Lockdowns schlägt das Bundesgesundheitsministerium zwei kostenlose Schnelltests pro Woche für alle Bürger:innen vor. Sie sollen von geschultem Personal abgenommen werden können – etwa in Testzentren oder Praxen, aber auch bei weiteren Dienstleistern wie Apotheken. Das geht aus einem neuen Diskussionspapier des Ministeriums von Montag hervor, das auch den Bundesländern zugeleitet wurde. Zudem soll die Vergütung für Apotheken und andere Teststellen angepasst werden.

Künftig soll sich jede:r Bürger:in in Deutschland zweimal pro Woche von geschultem Personal auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen können. Das geht aus einem Diskussionspapier des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor, das am heutigen Montag bekannt wurde. Als Vergütung für testende Apotheken und andere Stellen kalkuliert das Ministerium mit bis zu 6 Euro pro Schnelltest plus 12 Euro für den Abstrich und das Ausstellen eines Testzeugnisses. Diese Vergütung sei nötig, um eine ausreichende Zahl von Anbietern ins Boot zu holen, heißt es. Die Kosten soll der Bund tragen. Dafür geschätzt werden 540 Millionen bis 810 Millionen Euro pro Monat. Dabei wird nach Erfahrungswerten angenommen, dass etwa 2 bis 2,5 Prozent der Bevölkerung pro Tag ein solches Angebot nutzen.

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Diese Möglichkeiten zu „Bürgertests“ sollen vorerst bis Ende Juni angeboten werden, für Anfang Juni ist eine Evaluation geplant. Der konkrete Starttermin im März ist laut dem Vorschlag noch offen. Damit in kurzer Zeit ausreichend Testkapazitäten entstehen, solle der Kreis der damit zu beauftragenden Stellen um Dienstleister erweitert werden, die etwa schon an Flughäfen, Bahnhöfen und Autobahnen in kurzer Frist Testzentren aufgebaut haben, heißt es im Papier.

Das Ergebnis eines solchen Schnelltests soll man schriftlich oder digital ausgehändigt bekommen, auch zur Vorlage bei Behörden nach der Einreise aus bestimmten Risikogebieten oder etwa beim Besuch von Pflegeheimen. Denkbar wäre dies demnach auch als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen. Bei einem positiven Testergebnis soll man künftig gleich vor Ort noch eine weitere Probe nehmen lassen können, um das Ergebnis mit einem genaueren PCR-Test zu überprüfen.

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