So sollen Cannabisextrakte künftig in der Apotheke geprüft werden

„Nur“ eine DC mit drei Zwei-Komponenten-Referenzlösungen: Dasschlägt der Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommissionfür die Identitätsprüfung von Cannabisextrakten vor. Der Entwurf kann bis zum1. Juli kommentiert werden.

Seit anderthalb Jahren gibt es in der Apothekenrezeptur nebenden Cannabisblüten auch Vollspektrum-Extrakte zum Umfüllen von Tilray. Einhalbes Jahr später kam eine Extraktvariante von Pedanios dazu. Für dieIdentitätsprüfung konnten sich Apotheker bislang an der DAC-Monographie „eingestelltes,raffiniertes Cannabisölharz“ orientieren. Diese Vorschrift sieht die Auswertungzweier Dünnschichtchromatogramme vor – eine zur Prüfung auf Cannabinoide undeine zum Nachweis der öligen Grundlage.

Eine DC genügt

Im DeutschenArzneibuch (DAB) ist derzeit nur eine Monographiezu getrockneten Cannabisblüten zu finden. Dies könnte sich demnächst ändern. Dennder Ausschuss Pharmazeutische Biologie der Deutschen-Arzneibuch-Kommissionhat empfohlen, ins DAB eine neue Monographie für die Cannabisextrakteaufzunehmen.

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Der Fachausschuss empfiehlt für die Identitätsprüfung die Dünnschichtchromatographie (DC). Im Gegensatz zur DAC-Monographie zielt die Methode auf den Nachweis der Cannabinoide ab – eine Vorschrift zur Identifizierung der Grundlage gibt es im DAB-Entwurf nicht. Bei der Cannabinoid-DC weicht die Vorschrift im neuen DAB-Entwurf von der DAC-Monographie zum Harz und von der DAB-Monographie für die Blüten in zwei Punkten ab.

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