DAK und vdek lehnen Friedenspflicht zum neuen Rahmenvertrag ab

Im neuen Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gibtes keine Übergangsregelungen. Trotzdem hatte der Deutsche Apothekerverband um eineeinmonatige „Friedenspflicht“ für einige Fallkonstellationen gebeten. Der GKV-Spitzenverband stellt nun klar: Man habe denMitgliedern diese zwar empfohlen – ob sich die einzelnen Kassen daran halten, seiaber unklar. Gegenüber DAZ.online erklärte ein DAK-Sprecher allerdings, dass dervdek und auch die DAK eine grundsätzliche Stillhaltempfehlung ablehnen. Die AOKBaden-Württemberg, die Barmer und die TK sehen das anders.

Der neue Rahmenvertrag gilt seit dem 1. Juli. DAZ.online hatin den vergangenen Tagen und Wochen umfangreich über alle Änderungen, die dasVertragswerk mit sich bringt, berichtet. Insbesondere mit Blick auf Importeund die Generika-Auswahl bleibt festzuhalten, dass sich für die Apotheker sehr vielin der Arzneimittelauswahl geändert hat. Dies betrifft insbesondere diegenerische Substitution, wenn kein Rabattvertrag anzuwenden ist, dieBelieferung von Verordnungen über mehrere Packungen und den Nachweis derNicht-Verfügbarkeit. Gemäß § 32 Absatz 3 des neuen Rahmenvertrages gelten dessen neue Vorgaben für alle Abgaben ab dem 1. Juli 2019. Maßgeblich ist demnach nicht die Vorlage desRezeptes in der Apotheke, sondern die Abgabe des Arzneimittels.

Hier sehen Sie nochmals die wichtigsten Neuregelungen im Rahmenvertrag.

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Was aber passiert mit Verordnungen, die noch im Juni in derApotheke vorgelegt, aber erst im Juli beliefert wurden/werden? Gilt dort schonder neue Rahmenvertrag oder seine „alte“ Version? Gerade für solche Fälle hatteder Deutsche Apothekerverband (DAV) in einem Brief an den GKV-Spitzenverband umeine Stillhalteempfehlung gebeten. Dem Vernehmen nach hatte der DAV außerdem eine Liste miteinigen Neuerungen zusammengestellt, die möglicherweise in der Software zumStichtag noch nicht vollständig umgesetzt werden könnten. Dazu zählen auch dieformalen Anforderungen an die Nicht-Verfügbarkeitsnachweise.

Eine Sprecherin desGKV-Spitzenverbandes erklärte gegenüber DAZ.online nun, dass man dem Wunsch desDAV nachgekommen sei. Allerdings könne man den Mitgliedskassen nur eineEmpfehlung aussprechen – ob trotzdem Retaxationen ausgestellt werden, könne derBerliner Kassenverband nicht beurteilen.

Wörtlich sagte die Sprecherin:

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