Apotheker fordern Export-Verbot und Strafen für Nicht-Lieferbarkeit

Der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) wird einen neueninhaltlichen Schwerpunkt bekommen: Arzneimittel-Lieferengpässe. Weil die Listeder nicht lieferbaren Präparate Tag für Tag steigt und teils lebensnotwendigeArzneimittel immer häufiger defekt sind, fordern die Apotheker nun zahlreiche Konsequenzen.Unter anderem wollen sie die Nicht-Lieferbarkeit für Hersteller und Großhändlerstrafbar machen, sich selbst ein Export-Verbot verhängen und Änderungen an denRabattverträgen erwirken.

Liest man sich das vorläufige Antragsbuch des DAT 2019 durch(der ABDA-Gesamtvorstand muss noch zustimmen), fallen einem einigeSchwerpunktthemen auf. Einige Inhalte sind aus den vergangenen Jahren bestensbekannt, wie etwa der Versandhandelskonflikt oder die Digitalisierung desGesundheitswesens. In diesem Jahr wird aber ein weiterer Schwerpunkt auf denArzneimittel-Lieferengpässen liegen. In zahlreichen Anträgen aus mehrerenKammern und Verbänden machen die Apotheker Vorschläge, wie sich dieVersorgungssituation für die Patienten verbessern soll. Die Sprache in diesenAnträgen ist deutlich, sie klingt teils alarmiert.

In einem zusammengefassten Antrag der Kammer Sachsen-Anhalt,sowie der Verbände aus Westfalen-Lippe und Berlin wird beispielsweisegefordert, dass Apotheker, Ärzte, Hersteller und Großhändler eine gemeinsameStrategie zur Bekämpfung der Engpässe erarbeiten. Die Apotheker weisendarauf hin, dass zuletzt auch immer wieder lebensnotwendige Präparate, wie etwa Oxytocini.v., Thiopental i.v., Theophyllin i.v. fehlten. Oftmals stellten die Pharmaunternehmendiese Ware nur noch „on demand“ her.

Die Apotheker formulieren daher die folgenden Forderungen:

  • Während für Apotheken eine Mindestlagerhaltungin der Apothekenbetriebsordnung vorschrieben ist, fehlt eine entsprechendeVorgabe für die pharmazeutische Industrie völlig. Daher sollten die „unverzichtbarenArzneimittel“ definiert und die Industrie verpflichtet werden, diese für einenZeitraum von zwei Monaten vorrätig zu halten.
  • Hersteller sollen verpflichtet werden, dieLieferfähigkeit sicherzustellen. Dies solle sowohl Voraussetzung für den Abschlussals auch für die Fortgeltung von Rabattverträgen sein.
  • Es sollten immer mehrere Rabattarzneimittel zur Auswahlstehen. Kriterium für den Abschluss von Rabattverträgen könne nicht nur der günstigstePreis sein, sondern die Versorgungssicherheit.
  • Die Meldung von Lieferengpässen durch die Herstelleran das BfArM ist derzeit freiwillig. Das reicht aus Sicht der Apotheker abernicht aus.
  • Der zunehmenden Kontingentierung vonArzneimitteln durch die Unternehmen müsse durch „geeignete Maßnahmen“ entgegengetretenwerden.
  • Die Apotheker weisen darauf hin, dass Patienten oftschon Mehrkosten in Kauf nehmen, weil keine Arzneimittel lieferfähig sind,deren Preis unterhalb des Festbetrages liegt. Hier könnte eine vorübergehendeAussetzung des Festbetrages für Abhilfe sorgen, so der Vorschlag.
  • Was die Rücksprache mit den verordnenden Ärztenbetrifft, könnte eine, zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassenabgestimmte Vorgehensweise etabliert werden. (Zum Beispiel: Aussetzung vonWirtschaftlichkeitsprüfungen und Taxbeanstandungen bei Arzneimitteln/Wirkstoffen,die von Lieferengpässen betroffen sind.)

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